Flexi-Rente: Bessere Bedingungen für frühere Rente

Nachdem die abschlagsfreie Rente ab 63 gesetzlich verankert wurde, geht es nun um frühere Rentenübergänge. Opposition und Gewerkschaften fordern, den Bezug einer Teilrente für ältere Beschäftigte nicht erst ab 63, sondern bereits ab 60 Jahren zu ermöglichen. Arbeitgeber lehnen dies strikt ab.

Unmittelbar vor Koalitionsberatungen über flexiblere Übergänge in die Rente pochen Opposition und Gewerkschaften auf Erleichterungen für ältere Arbeitnehmer. Belastungen für Beschäftigte um die 60 müssten verringert, Abschläge bei Frührentnern abgemildert werden, sagten Experten der Linken, der Grünen und des Deutschen Gewerkschaftsbundes einer Nachrichtenagentur.

Flexiblerer Renteneintritt für ältere Arbeitnehmer nötig

In interner Sitzung nimmt eine Arbeitsgruppe der Koalition am 23.9.2014 in Berlin ihre Debatte über einen flexibleren Renteneintritt wieder auf.
«Bauarbeiter werden von den Arbeitgebern im Durchschnitt mit 58 Jahren aussortiert, Bäcker scheiden mit 60 aus und Krankenpfleger mit 61», sagte Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand.
Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth warf Union und SPD vor, auf politische Geländegewinne aus zu sein statt auf eine Lösung von Problemen älterer Beschäftigter. Dabei müsse die Rente mit 67 gerade für jene vernünftig gestaltet werden, die nicht bis 67 im Beruf Vollgas geben könnten. «Es deutet sich bereits an: Die Koalitionsfraktionen werden sich bloß auf Detailänderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen verständigen und den Teilrentenbezug einige Monate früher als bisher möglich machen», sagte Kurth.

Bisherige Teilrente erst ab 63 Jahren möglich
Bisher nutzen die für mindestens 63-Jährige bestehende Möglichkeit der Teilrente laut gewerkschaftsnaher Hans-Böckler-Stiftung nur gut 1000 Beschäftigte pro Jahr. Sie arbeiten also weniger, gehen früher, aber mit Abschlag in Rente. Kurth sagte: «Wenn die Teilrente aber kein Ladenhüter bleiben soll, brauchen wir wirkliche Verbesserungen, zum Beispiel die Möglichkeit, sie ab 60 zu beziehen.» Bei Geringverdienern müssten Rentenabschläge ausgeglichen werden können.
Der Linke-Rentenexperte Matthias W. Birkwald forderte deutlich mehr Arbeitsplätze, die zum Älterwerden der Beschäftigten oder für bereits Ältere passten. Ungerechtigkeiten und soziale Härten sollten durch deutliche Reformschritte angegangen werden.

Abschlagsfreie Teilrente solle bereits ab 60 Jahren möglich sein

«Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente müssen entfallen», forderte Birkwald etwa. Bei fast allen dieser Betroffenen griffen die Abschläge voll, häufig landeten sie unter der Grundsicherung. «Wer 40 Beitragsjahre hat, sollte ab 60 abschlagsfrei gehen können», verlangte Birkwald zudem. Der Politiker wandte sich zudem gegen alle Formen der Kombirente - sie würden den Trend «Maloche bis zum Tode» nur verstärken.
Buntenbach warb für eine geringere Arbeitszeit und längere Pausen bei Älteren, etwa drei oder vier statt fünf Schichten pro Woche für Schichtarbeiter. «Teilzeitarbeit muss dafür mit einer Teilrente ab 60 kombiniert werden können», forderte sie. Zentral seien großzügigere Hinzuverdienstgrenzen und Aufstockungsbeiträge durch die Arbeitgeber zum Ausgleich der Abschläge.

Ältere Menschen: Geringere Arbeitszeit und -belastung oder Vollzeitarbeit?

Die Koalitions-Arbeitsgruppe soll nach einem ersten Treffen vor der Sommerpause nun bis Ende des Jahres tagen. Die Meinungen zwischen Union und SPD gehen deutlich auseinander. Beobachter zweifeln an weitgehenden Reformen. Buntenbach sagte: «Es geht dabei nicht um eine neue Frühverrentungswelle, sondern darum, die Menschen mit einer geringeren Arbeitszeit und geringerer Arbeitsbelastung in Arbeit zu halten.»

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mahnte, flexible Übergänge dürften neue Frühverrentungen nicht befördern. Das Rentenzugangsalter dürfe nicht gesenkt werden. «Eine Teilrente ab 60 ist angesichts der demografischen Entwicklung verfehlt.» Möglichst viele Arbeitnehmer müssten in Vollzeit oder vollzeitnah beschäftigt werden. «Um ein flexibles Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze zu erleichtern, sollten vor allem die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenem Voll- oder Teilrentenbezug erweitert werden.»

dpa