Auf dem Weg zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bereits im Wahlkampf hatte die Politik die Digitalisierung als großes Thema für sich entdeckt. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) könnte im Rahmen dieser Digitalisierungswelle nunmehr endlich umgesetzt werden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die besser als „Gelber Schein“ bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt in der Praxis vielfältige Aufgaben. Sie dient als Nachweis gegenüber der Krankenkasse, dem Arbeitgeber sowie den Arbeitsagenturen und Jobcentern darüber, dass vom Arzt für den Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Im Rahmen der Digitalisierung sollte immer das Ziel der vollständigen digitalen Umsetzung verfolgt werden, weshalb alle bisherigen Aufgaben und Wege der aktuellen Bescheinigung mitgedacht werden müssen.
Aktuelle Wege der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Aktuell wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Arztpraxis ausgedruckt und drei Durchschläge den Versicherten mitgegeben, sobald sie die Arztpraxis verlassen. Die Versicherten müssen dann einen Durchschlag per Post der Krankenkasse übermitteln, einen dem Arbeitgeber übersenden und den letzten in ihren eigenen Unterlagen abheften. Ein weiterer Durchschlag verbleibt als Nachweis in der Arztpraxis. Schon durch die Abschaffung der hier vorhandenen Medienbrüche würde erhebliche Bürokratie eingespart werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Digital ersetzt postalisch
Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers entfällt ab dem 1.1.2021 zumindest ein Teil der Bürokratie. So sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zum TSVG vor, dass ab diesem Datum die Ärzte verpflichtet sein sollen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt und digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Die bisherige postalische Übermittlung durch die Versicherten entfällt.
eAU: Erste Problemlösungen durch vollständigen Datenbestand
Werden zukünftig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig elektronisch an die Krankenkasse übertragen, kann der Versand an die Krankenkasse auch nicht mehr durch den Versicherten vergessen werden. Etwaige Leistungseinschränkungen durch den hierfür vorgesehen Ruhenstatbestand entfallen. Gleichzeitig laufen auch die Vorerkrankungsanfragen der Arbeitgeber nicht mehr ins Leere. Bisher konnte von der Krankenkasse oftmals die Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen auf die Dauer der Entgeltfortzahlung wegen fehlenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erfolgen. Als Folge mussten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Versicherten oder vom Arzt ein Duplikat abgefordert werden. Diese zusätzlichen und oft zeitaufwendigen Prozesse können mit einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukünftig entfallen.
Digitalisierung vollumfänglich umsetzen
Neben dem Formular für die Krankenkasse dürfen jedoch auch der Arbeitgeber- und der Versichertendurchschlag nicht vergessen werden. Mit der im TSVG bereits vorgesehenen Einführung eines verpflichtenden Patientenpostfachs (EPA) ab 1.1.2021 wurde auch hier ein erster Schritt getan, um den Versicherdurchschlag digital umsetzen zu können. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten, ist bisher jedoch noch nicht angedacht. Gerade hier könnten sowohl bei den Arbeitgebern als auch den Versicherten immense weitere bürokratische Belastungen entfallen.
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Bereits bestehende Verfahren nutzen
Für die digitalisierte Übertragung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber könnte zudem auf bereits bestehende Infrastrukturen zurückgriffen werden. So bestehen Arbeitgebermeldeverfahren zwischen den Krankenkassen und Arbeitgebern, auf welcher Basis auch die Information über eine vorliegende AU dort zugänglich gemacht werden könnte. Um diese Verfahren aufzubauen und nutzen zu können, müssen jedoch erst auch hier die gesetzlichen Weichen gestellt werden. Hier sollte der Gesetzgeber noch nachbessern, damit die eAU eine runde Sache wird.
Weitere News:
TSVG: Änderungen im Zahlstellen-Verfahren
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Bundestag verabschiedet
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.010
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
702
-
Neue Arbeitsverhältnisse
636
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
358
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
338
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
248
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
235
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
191
-
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
183
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026
-
Vertrauen in Pflegeversorgung schwindet – Mehrheit fordert Reformen
27.02.2026