Auf dem Weg zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bereits im Wahlkampf hatte die Politik die Digitalisierung als großes Thema für sich entdeckt. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) könnte im Rahmen dieser Digitalisierungswelle nunmehr endlich umgesetzt werden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die besser als „Gelber Schein“ bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt in der Praxis vielfältige Aufgaben. Sie dient als Nachweis gegenüber der Krankenkasse, dem Arbeitgeber sowie den Arbeitsagenturen und Jobcentern darüber, dass vom Arzt für den Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Im Rahmen der Digitalisierung sollte immer das Ziel der vollständigen digitalen Umsetzung verfolgt werden, weshalb alle bisherigen Aufgaben und Wege der aktuellen Bescheinigung mitgedacht werden müssen.
Aktuelle Wege der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Aktuell wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Arztpraxis ausgedruckt und drei Durchschläge den Versicherten mitgegeben, sobald sie die Arztpraxis verlassen. Die Versicherten müssen dann einen Durchschlag per Post der Krankenkasse übermitteln, einen dem Arbeitgeber übersenden und den letzten in ihren eigenen Unterlagen abheften. Ein weiterer Durchschlag verbleibt als Nachweis in der Arztpraxis. Schon durch die Abschaffung der hier vorhandenen Medienbrüche würde erhebliche Bürokratie eingespart werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Digital ersetzt postalisch
Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers entfällt ab dem 1.1.2021 zumindest ein Teil der Bürokratie. So sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zum TSVG vor, dass ab diesem Datum die Ärzte verpflichtet sein sollen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt und digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Die bisherige postalische Übermittlung durch die Versicherten entfällt.
eAU: Erste Problemlösungen durch vollständigen Datenbestand
Werden zukünftig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig elektronisch an die Krankenkasse übertragen, kann der Versand an die Krankenkasse auch nicht mehr durch den Versicherten vergessen werden. Etwaige Leistungseinschränkungen durch den hierfür vorgesehen Ruhenstatbestand entfallen. Gleichzeitig laufen auch die Vorerkrankungsanfragen der Arbeitgeber nicht mehr ins Leere. Bisher konnte von der Krankenkasse oftmals die Anrechenbarkeit von Vorerkrankungen auf die Dauer der Entgeltfortzahlung wegen fehlenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erfolgen. Als Folge mussten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Versicherten oder vom Arzt ein Duplikat abgefordert werden. Diese zusätzlichen und oft zeitaufwendigen Prozesse können mit einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukünftig entfallen.
Digitalisierung vollumfänglich umsetzen
Neben dem Formular für die Krankenkasse dürfen jedoch auch der Arbeitgeber- und der Versichertendurchschlag nicht vergessen werden. Mit der im TSVG bereits vorgesehenen Einführung eines verpflichtenden Patientenpostfachs (EPA) ab 1.1.2021 wurde auch hier ein erster Schritt getan, um den Versicherdurchschlag digital umsetzen zu können. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber weiterzuleiten, ist bisher jedoch noch nicht angedacht. Gerade hier könnten sowohl bei den Arbeitgebern als auch den Versicherten immense weitere bürokratische Belastungen entfallen.
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Bereits bestehende Verfahren nutzen
Für die digitalisierte Übertragung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber könnte zudem auf bereits bestehende Infrastrukturen zurückgriffen werden. So bestehen Arbeitgebermeldeverfahren zwischen den Krankenkassen und Arbeitgebern, auf welcher Basis auch die Information über eine vorliegende AU dort zugänglich gemacht werden könnte. Um diese Verfahren aufzubauen und nutzen zu können, müssen jedoch erst auch hier die gesetzlichen Weichen gestellt werden. Hier sollte der Gesetzgeber noch nachbessern, damit die eAU eine runde Sache wird.
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