Vorsorgeleistungen

G-BA verbessert Zugang zur Darmkrebs-Früherkennung


Darmkrebs-Früherkennung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sein Programm zur Darmkrebs-Früherkennung überarbeitet. Ab 50 Jahren können Frauen und Männer nun dieselben Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Krankenkassen informieren ihre Versicherten per Post über die neuen Möglichkeiten und laden zur Teilnahme ein.

Die Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an seinem Programm zur Darmkrebs-Früherkennung sind am 1.4.2025 in Kraft getreten. Damit können nun Frauen und Männer ab 50 Jahren die gleichen Angebote zur Darmkrebsvorsorge nutzen:

  • Darmspiegelung: Frauen und Männer ab 50 Jahren können zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
  • Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Bei der Darmspiegelung können auch bereits Vorstufen von Darmkrebs früh entdeckt und direkt entfernt werden. Mit dem Stuhltest soll nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl entdeckt werden, das auf Polypen im Darm hinweisen kann. Ist der Befund des Stuhltests auffällig, besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.“

Einladung zur Vorsorge durch die Krankenkasse

Alle Versicherten werden mit Erreichen des Alters von 50 Jahren von ihrer Krankenkasse zur Teilnahme am Darmkrebs-Screening per Post eingeladen. Weitere Briefe folgen, wenn Versicherte das Alter von 55, 60 und 65 Jahren erreichen und dem Einladungsverfahren nicht widersprechen.

Dem Schreiben der Krankenkassen liegt eine ausführliche Versicherteninformation des G-BA bei, die Fragen rund um die Darmkrebsvorsorge beantwortet. Die Broschüre enthält Informationen zu Darmkrebs, zur Früherkennung sowie zum Ablauf der Darmspiegelung und des Stuhltests. Außerdem fasst sie die Vor- und Nachteile der Untersuchungen zusammen und unterstützt bei der Entscheidungsfindung. Der G-BA hat auch den Widerspruch zur Datenverarbeitung vereinfacht, Informationen dazu stehen am Ende der Broschüren.
 

G-BA

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