Auslandsrente: Zahlte die Rentenversicherung Renten an Tote?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft derzeit, ob möglicherweise über einen längeren Zeitraum Renten an Verstorbene gezahlt wurden. Es geht bei dem Verdacht um mehr als 7.000 Fälle von Auslandsrenten.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat seit April 2013 die Rentenzahlung an 7.300 im Ausland lebende Rentner eingestellt. Grund für den Rentenstopp war, dass die Rentner kein Lebenszeichen mehr übermittelt hatten. Die DRV geht nun dem Verdacht der fehlerhaften Zahlung von Auslandsrenten in diesem Fällen nach.

Lebensbescheinigung bei Auslandsrente erforderlich

Lebt ein Rentner außerhalb Deutschlands, muss er der DRV einmal im Jahr eine sogenannte Lebensbescheinigung zukommen lassen. Legt ein Auslandsrentenbezieher die Lebensbescheinigung nicht vor, stoppt die DRV die Rentenzahlung. Meldet sich der Rentenbezieher auch nach dem Rentenstopp nicht, wird die Rente gänzlich eingestellt.

Rentenzahlung an Verstorbene - Irrtum oder Betrug?

Es kann aufgrund der Fristen theoretisch vorkommen, dass eine Auslandsrente auch noch über ein Jahr nach dem Tod des Rentners ausgezahlt wird. Derzeit beziehen rund 916.450 Rentner eine Auslandrente.

Die DRV versuche nun festzustellen, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu Betrug gekommen ist. DRV-Direktor Herbert Schillinger sagte in einem Interview: "Wir versuchen herauszufinden, wer das Geld in Empfang genommen hat, um es wieder zurückzubekommen. Aber das ist sehr schwierig."

dpa
Schlagworte zum Thema:  Deutsche Rentenversicherung