Wirecard: Muss Managerhaftpflichtversicherung PR-Kosten für Ex-Vorstandschef übernehmen?
Im Verfahren gegen das hochgejubelte einstige Dax-Unternehmen Wirecard wird bei der Staatsanwaltschaft München I gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden ermittelt. Die Liste der Verdachtsmomente umfasst: Verdacht des bandenmäßigen Betrugs, der Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz.
Kritische Medienberichterstattung zum strafrechtlichen Verfahren gegen den Ex-Wirecard-Chef
Entsprechend intensiv war und ist die kritische Medienberichterstattung, insbesondere über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Der Kläger, der ehemalige Vorstandsvorsitzende, nahm die beklagte Versicherung auf Deckung von Public-Relations-Kosten (PR-Kosten) aus einer D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) in Anspruch, die Wirecard für ihre Organmitglieder und Leitende Angestellte abgeschlossen hatte.
Ex-Vorstandschef beauftragt Anwaltskanzlei und PR-Agentur zum Schutz seiner Reputation
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende hatte eine auf Presserecht spezialisierte Kanzlei sowie eine Presseagentur damit beauftragt, seine Reputation zu schützen. Die Kosten wollte er von der beklagten Versicherung ersetzt bekommen. Die lehnte es ab, zu zahlen. Begründung: PR-Kosten müssten nur in Bezug auf eine Berichterstattung über die zivilrechtliche Inanspruchnahme des Klägers ersetzt werden. PR-Kosten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seien dagegen nicht gedeckt.
Ex-Manager hat Anspruch auf vorläufige Abwehrkosten
Das Landgericht hatte die Klage des ehemaligen Wirecard-Chefs abgewiesen. Die eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte teilweise Erfolg. Wie bereits vom Landgericht Frankfurt entschieden (LG Frankfurt, Urteil v. 07.07.2021, 7 U 19/21), hat der Kläger Anspruch auf vorläufige Abwehrkosten. Diese umfassten auch den Ersatz von PR-Kosten, soweit der versicherten Person „durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflichtversicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden“ drohe.
Dabei stellte das OLG fest, dass es nicht darauf ankomme, ob die Berichterstattung sich mit einer konkreten zivilrechtlichen Inanspruchnahme (Haftpflicht-Versicherungsfall) befasse oder sich auf den durch das Ermittlungsverfahren ausgelösten Versicherungsfall (Verfahrensrechtsschutz-Versicherungsfall) beziehe.
Bei verständiger Auslegung der Versicherungsbedingungen solle gerade Schutz vor existenzieller Beschädigung des Ansehens im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen gewährt werden, so das Gericht.
Reputationsschutz deckt auch strafrechtliche Ermittlungen ab
Dem Versicherten werde ausdrücklich ein umfassender Reputationsschutz zugesagt. Dies umfasse insbesondere auch den Ersatz von PR-Kosten im Hinblick auf eine kritische Berichterstattung über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, das im Mittelpunkt des medialen Interesses stehe. Anderenfalls liefe der Versicherungsschutz ins Leere.
Der Höhe nach sei der Anspruch auf Gewährung von PR-Kosten allerdings auf 100.000 Euro pro versicherter Person und Versicherungsperiode begrenzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt werden.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 29.04.2022, 7 U 150/21)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
9752
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
367
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
341
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
319
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3081
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
285
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
277
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
265
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
255
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
219
-
Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
20.05.2026
-
Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung
13.05.2026
-
China: Neue Gegensanktionen
11.05.2026
-
BGH kippt Abzug „Alt für Neu“ bei der Mängelbeseitigung
07.05.2026
-
Top Secret? Umsetzung der CSDDD, Evaluierung des LkSG und das Ziel besserer Rechtssetzung
15.04.2026
-
D&O: Wer zahlt am Ende? Regress von Unternehmensgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern
15.04.2026
-
Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten
14.04.2026
-
Nach dem Supreme Court und der Rückzahlung kommt die nächste Welle
02.04.2026
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026