AI-Act

Bundesnetzagentur bietet KI-Service Desk an


AI-Act: Bundesnetzagentur bietet KI-Service Desk an

Der neue KI-Service Desk der Bundesnetzagentur soll Unternehmen, Behörden und Organisationen helfen, die KI-Verordnung rechtssicher umzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).  

Der KI-Service Desk ist eine Anlaufstelle, die Unternehmen dabei hilft, die komplexen Anforderungen der KI-Verordnung zu erfüllen. Wichtigster Bestandteil ist der „KI-Compliance Kompass“, mit dem Unternehmen im Dialogverfahren schnell herausfinden können, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für ihre vorhandenen KI-Systeme Anwendung findet. 

KI-Service Desk unterstützt bei der Umsetzung der KI-Verordnung 

Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur, den Bundesdigitalminister Wildberger Anfang Juli auf einer KI-Konferenz in Frankfurt vorgestellt hat, ist jetzt online verfügbar. Ziel des Beratungsangebots ist es, über die neuen europäischen Anforderungen, die beim Einsatz und bei der Entwicklung von KI-Systemen gelten, praxisorientiert zu informieren sowie Unternehmen, Behörden und Organisationen zu helfen, die KI-Verordnung rechtskonform umzusetzen.  Die europäische KI-Verordnung (engl. AI Act) ist am 2. August 2024 in Kraft getreten. Sie regelt den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU und legt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von KI-Systemen fest. 

KI-Compliance Kompass hilft bei der Orientierung 

Wichtigster Bestandteil des KI-Service Desks ist der KI-Compliance Kompass. In einem einfachen Dialogverfahren können Unternehmen und Organisationen schnell prüfen, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für ihre vorhandenen KI-Systeme Anwendung findet. Der KI-Compliance Kompass liefert Hinweise dazu, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzverpflichtungen bestehen und ob das KI-System als Hochrisiko KI-System oder verbotene Praxis eingestuft werden könnte. Konkret lassen sich folgende Prüfungen vornehmen: 

  • KI-System: Handelt es sich um ein KI-System im Sinne der KI-Verordnung? 
  • Verbotene KI-Praktiken: Fällt das System unter die verbotenen KI-Praktiken? 
  • Hochrisiko-Systeme: Liegt ein Hochrisiko-KI-System vor? 
  • Transparenz: Welche Transparenzverpflichtungen sind zu beachten? 

Praxisnahe Informationen und Beispiele 

Der KI-Service Desk hält außerdem praxisnahe Informationen und Beispiele bereit, die die Vorgaben der KI-Verordnung veranschaulichen. So bietet er unter anderem Orientierungen zu der bereits geltenden Regelung zur KI-Kompetenz. Danach sollten alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Hierzu informiert der KI-Service Desk über kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Das Angebot des KI-Service Desks wird kontinuierlich ausgebaut. 

Bundesnetzagentur könnte Marküberwachungsbehörde werden 

Dass der KI-Service Desk bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist, lässt vermuten, dass diese von der Bundesregierung demnächst zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung ernannt wird. Ursprünglich hatten die Datenschutzbehörden mit Nachdruck dafür geworben, dass sie als KI-Marktüberwachungsbehörden eingesetzt werden.  


Link: 

KI-Service Desk der Bundesagentur


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