Ohne Warndreieck droht bei Unfall erhebliche Mithaftung

Ein Notstopp ist auf einer Autobahn in bestimmten Fällen erlaubt. Doch wer nicht den Warnblinker setzt und ein Warndreieck aufstellt, ist im Falle eines Unfalls mit in der Haftung.

Warnblinker einschalten reicht nicht, wenn ein Fahrzeug auf der Autobahn liegen bleibt. Das hat unlängst ein Lkw-Fahrer erfahren. Ihm wurde während der Fahrt auf einer Autobahn übel. Er parkte deshalb seinen Lkw auf dem Seitenstreifen, stellte den Warnblinker an und übergab sich am Straßenrand. Bevor er weiterfuhr, reinigte er sich und sein Fahrzeug. Ein Warndreieck stellte der Lkw-Fahrer nicht auf.

In den in die Fahrspur hineinreichenden Lkw fuhr ein anderer Lastzug, dessen Fahrer offensichtlich unachtsam war. Sachschaden: 29.000 Euro. Wer haftet?

50-prozentige Mithaftung

Das OLG Hamm entschied auf eine 50-prozentige Mithaftung des von einer Brechattacke ereilten Fahrers. Begründung: Wer auf einer Autobahn fährt, muss grundsätzlich nicht mit haltenden Fahrzeugen rechnen (Verbot gemäß § 18 Abs. 8 StVO: „Halten, auch auf dem Seitenstreifen, ist verboten“).

Das gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrzeug deutlich in die Fahrspur hineinragt. Ein Halten ist dann nur in zwingenden Fällen zulässig. Davon kann zwar in dem vorliegenden Fall ausgegangen werden – es handelte sich offensichtlich um einen berechtigten gesundheitlichen Notstopp.

Notwendige Sicherungsmaßnahmen

Allerdings ist Voraussetzung für ein Halten, dass alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen nach  § 15 StVO unternommen  werden. Neben dem Setzen des Warnblinkers gehört dazu, ein Warndreieck aufzustellen  – bei schnellem Verkehr ca. 100 Meter vor der Gefahrenstelle.

Das Gericht entschied, dass durch das Fehlen des Warndreiecks sich die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr erheblich erhöht habe, was zu einer 50-prozentigen Mithaftung führt.

(OLG Hamm, Urteil v. 29.10.2013, 26 U 12/13).

Vgl. auch:

Schmerzensgeld wegen Tod der Ehefrau beim Motorradunfall

Betriebsgefahr

Motorradunfall bei riskantem Überholen einer Kolonne

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