Verlängerte Verjährungsfrist bei Sexualstraftat gegen Minderjährige
Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sollen Sexualstraftaten deutlich später verjähren.
Unrecht kann oft erst nach Jahren realisiert und verfolgt werden
Viele Opfer können, insbesondere bei Straftaten im häuslichen oder sonstigen nahen Umfeld (Schule, Verein, Kirche etc.) erst nach Jahren und Jahrzehnten über das geschehene Unrecht sprechen und haben den Mut und die Möglichkeiten, gegen Täter vorgehen.
Verjährung soll nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer
Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Vor dem Hintergrund, dass ein sexueller Übergriff gegen den Willen eines widerstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs ist, soll ein lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu gewährleisten.
Das betrifft auch andere, aus sonstigen Gründen wie Behinderung Schutzbefohlene, die Opfer von Straftaten werden. Entsprechend soll der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in § 174 StGB erweitert werden.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1022
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
583
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
526
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
433
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
406
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
391
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
368
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
363
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
358
-
BMJV legt Gesetzentwurf für digitale Ermittlungsmaßnahmen vor
16.03.2026
-
Mehr als 1 Million offene Strafverfahren
10.03.2026
-
Eilantrag auf Gewaltschutz noch nach 9 Monaten zulässig
02.03.2026
-
Die Beratung durch den Notar bei Grundstücksgeschäften und Eheverträgen
05.02.2026
-
Umfang und Grenzen der Belehrungspflichten des Notars
05.02.2026
-
Beurkundungs- und Beratungspflichten des Notars
05.02.2026
-
Wann haftet der Notar für Beratungsfehler?
05.02.2026
-
Wie sieht die Zukunft der Notare in Deutschland im Digitalen Wandel aus?
05.02.2026
-
Überwachungsgarantenpflicht von Eltern bereits strafmündiger Kinder
13.01.2026
-
Kollision bei Wenden auf Kreuzung: Mitverschulden trotz Rotlichtverstoß
07.10.2025