Änderungen des Melderechts bei Wohnsitzwechsel beschlossen

Vor der Sommerpause ist er üblich - ein Marathon der Gesetzesverabschiedungen im deutschen Bundestag. Auch das Melderecht hat einige wichtige Änderungen erfahren, die Wohnungsabmeldung ist deutlich erleichtert worden.

Sieht man sich die Tagesordnungspunkte an, die der Bundestag am 7.7.2016 durchgepeitscht hat, kann einem geradezu schwindlig werden. Nicht nur die  Reform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Änderung des Prostitutionsgesetzes wurden verabschiedet, darüber hinaus standen an das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels, dass Integrationsgesetz, das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich, das Gesetz zum Sportwettbetrug, das Gesetz zum Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, die Änderung des BTM-Gesetzes, Änderungen des SGB, das Gesetz zur Reform des Transplantationsgesetzes, das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften, das Gesetz zur Änderung des StVG, das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und anderes mehr.

Vor den Sommerferien wird der Bundestag fleißig

Die Häufung der Gesetzesverabschiedungen unmittelbar vor der Sommerpause sind inzwischen Standard im Deutschen Bundestag. Der 7.7.2016 war aber auch insofern ein besonderer Tag, als just an diesem Tag das Halbfinale der EM Deutschland gegen Frankreich ausgetragen wurde. Pikant ist dies insoweit, als der Bundestag vor exakt vier Jahren zur EM klammheimlich das neue Melderecht verabschiedete, mit dem Ämter und Behörden die Erlaubnis erhielten, personenbezogene Daten an Adresshändler und sonstige Vermarkter weiterzugeben.

Die Verabschiedung zum Zeitpunkt der EM schlug damals in den Medien hohe Wogen, weil auf diese Weise zunächst unbeachtet ein datenschutzrechtlich einschneidendes und  bedenkliches Gesetzeswerk auf den Weg gebracht wurde.

Reform des Melderechts immer zur EM?

Diesmal stand die Reform des Melderechts wieder zur  EM am Tag eines für Deutschland besonders wichtigen Spiels auf der Agenda des Bundestages. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Tatsächlich waren die Änderungen diesmal nicht so spektakulär wie im Jahr 2012. Es wurden lediglich einige verfahrensrechtliche Prozeduren verändert und im wesentlichen vereinfacht. Im Bundestag machen aber schon Bemerkungen die Runde, dass das BMG wohl immer pünktlich zur EM geändert werde.

Das BMG hat eine besonders kurze Halbwertzeit

Das BMG (Bundesmeldegesetz) in seiner jetzigen Form ist erst zum 1.11.2015 in Kraft getreten. Dennoch hat der Gesetzgeber bereits Reformbedarf entdeckt. Einige nach dem BMG vorgesehen Abläufe bei der An- und Abmeldung erschienen zu kompliziert und haben dazu geführt, dass eine nicht geringe Zahl von Personen ihre Meldepflicht erst gar nicht erfüllt hat. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber einige bürokratische Vorschriften wieder vereinfacht. Dies gilt besonders für die Abmeldeformalitäten und für die Ausgabe von Ersatz-Personalausweisen.

Formalrechtliche Änderungen des Meldegesetzes

Folgende Änderungen wurden im wesentlichen eingeführt:

  • Die Abmeldeprozedur wird erleichtert: Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers an der Abmeldung, die 2015 erst neu eingeführt wurde, entfällt künftig wieder.
  • Nach § 17 Absatz 2 BMG sind Personen, die ins Ausland ziehen, verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Dies wird in Zukunft dadurch erleichtert, dass diese Personen sich auch elektronisch abmelden können
  • Das Geschlecht wird wegen der häufig unsicheren geschlechtlichen Zuordnung ausländischer Namen bei der Melderegisterauskunft wieder als Suchkriterium eingeführt.
  • Internetportale können zur Erteilung einfacher Melderegister-Auskünfte gemäß § 49 Abs. 3 Satz 2 BMG nur durch die oberste Landesbehörde zugelassen werden. Dies wird in Zukunft flexibler gestaltet dadurch, dass auch andere Behörden als Zulassungsbehörden bestimmt werden können.
  • Nach dem Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes wurde neben dem Personalausweis der Ersatzpersonalausweis als ordentlicher Ausweis eingeführt. Diese Änderung wird nun in §§ 23 Abs. 1 und 38 Abs. 3 Nr. 5 BMG nachvollzogen, so dass der Ersatz-Personalausweis auch hier als geeignetes Dokument anerkannt ist.

Geschenkte Zeit fürs Volk

Der Gesetzgeber stellt die erhebliche Zeitersparnis heraus, die für Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Wegzug ins Ausland durch die Möglichkeit der Abmeldung auf elektronischem Wege eintritt.

Eine Abmeldung dauert nach den Feststellungen der Regierungskoalition bisher durchschnittlich 23 Minuten, wovon 15 Minuten auf die Dauer der Wege zur und von der Meldebehörde entfallen. Mithilfe der elektronischen Abmeldung ergibt sich nach Berechnung der Bundesregierung eine Zeitersparnis von durchschnittlich 17 Minuten.

Bei ca. 700.000 Auswanderungen pro Jahr ergibt sich für den Bürger und die Bürgerinnen hiermit eine jährliche Reduzierung des Zeitaufwandes von insgesamt ca. 100.000 Stunden pro Jahr. Ein großzügiges Zeitgeschenk des Gesetzgebers an das Volk. Wenn das kein Anreiz zu weiteren Entbürokratisierungsmaßnahmen in anderen Bereichen ist!

Schlagworte zum Thema:  Gesetzgebung, Meldepflicht