Rot-Grüner Gesetzentwurf zu Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen
Entwurf will generelle Pflicht für Grundstückseigentümer kippen
Der Entwurf sieht vor, dass die generelle Pflicht für Grundstückseigentümer, private Abwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen, entfällt.
Künftig sollen die Gemeinden verpflichtet werden
Stattdessen sollen künftig die Gemeinden verpflichtet sein,
- den Zustand der privaten Abwasserleitungen zu überwachen
- bzw. sich Nachweise des Grundstückseigentümers vorlegen zu lassen.
Die Einzelheiten wie Fristen und Methoden der Zustandsprüfung sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die die oberste Wasserbehörde mit Zustimmung des Landtags erlassen soll.
Veränderte Fristen zur Dichtheitsprüfung bei Wohnimmobilien geplant
Was im Einzelnen in dieser Rechtsverordnung stehen soll, ist bisher unklar. Berichten zufolge sollen sich die Fristen zur Dichtheitsprüfung bei Wohnimmobilien küftig daran orientieren, wie viel Wasser jährlich in einem Haus verbraucht wird. Bei Häusern mit einem Verbrauch von weniger als 200 Kubikmeter Wasser soll demnach eine Prüfung der Abwasserkanäle erst nach 2020 fällig sein.
Der Gesetzentwurf wird am 26.1.2012 im Landtag beraten, ebenso ein im Dezember 2011 vorgelegter Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP. Dieser sieht vor, die anlassunabhängige Prüfung ganz abzuschaffen.
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