Wer den Erwerb einer Immobilie plant, muss wissen, was auf ihn zukommt. Im Finanzierungsbedarf ist auch die Grunderwerbsteuer einzukalkulieren, die beim Kauf eines Grundstücks anfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und ist zur Zeit in Bewegung geraten. In einigen Ländern wurde draufgesattelt, in anderen bestehen entsprechende Pläne.

Der Grunderwerbsteuersatz betrug viele Jahre einheitlich 3,5%. Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst bestimmen. In der folgenden Übersicht finden Sie die Bundesländer, die vom Hebesatz 3,5% abgewichen sind.

Bundesland Gültig seit Steuersatz
Berlin 1.1.2007 4,5%
Brandenburg 1.1.2011 5%
Baden-Württemberg 5.11.2011 5%
Bremen 1.1.2011 4,5%
Hamburg 1.1.2009 4,5%
Niedersachsen 1.1.2011 4,5%
Nordrhein-Westfalen 1.10.2011 5%
Rheinland-Pfalz 1.3.2012 5%
Saarland 1.1.2011 4%
Sachsen-Anhalt 1.3.2010 4,5%
Schleswig-Holstein 1.1.2012 5%
Thüringen 7.4.2011 5%