BGH: Es muss nicht der nagelneue Mietspiegel sein
Hintergrund
Der Vermieter einer Wohnung in Berlin hat den Mieter mit Schreiben vom 29.6.2011 aufgefordert, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Dieses Verlangen hat er mit dem Berliner Mietspiegel 2007 begründet. Der Vermieter hat die Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld eingeordnet und hieraus die verlangte Mieterhöhung errechnet.
Kurz zuvor, am 24.6.2009 war der neue Berliner Mietspiegel 2009 veröffentlicht worden. Der Mieter meint, das Mieterhöhungsverlangen sei schon aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter nicht den neuesten Mietspiegel für seine Begründung verwendet habe.
Entscheidung
Der BGH folgt der Argumentation des Mieters nicht.
Der Vermieter hat ein wirksames Mieterhöhungsverlangen gestellt. Dass er darin noch auf den Mietspiegel 2007 Bezug nimmt, obwohl wenige Tage zuvor bereits der Mietspiegel für das Jahr 2009 veröffentlicht worden war, führt nicht dazu, dass es dem Mieterhöhungsverlangen an der nach § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB erforderlichen Begründung fehlt. Vielmehr handelt es sich um einen bloß inhaltlichen Fehler, ähnlich wie bei Einordnung der Wohnung des Mieters in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld.
Der BGH hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil die Parteien auch darüber streiten, ob die Mieterhöhung richtig berechnet ist und noch offene Punkte im Sachverhalt geklärt werden müssen.
(BGH, Urteil v. 6.7.2011, VIII ZR 337/10)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2442
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
774
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
542
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
466
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
440
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
4041
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
361
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
339
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
334
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
330
-
Bloßer Nutzungswunsch reicht für Eigenbedarfskündigung nicht aus
10.03.2026
-
Barrierefreiheit – Anspruch von Wohnungseigentümer auf Fußweg
04.03.2026
-
Schadenersatz bei unberechtigter Kündigung durch Vermieter
03.03.2026
-
Ex-Schwiegermutter wegen Eigenbedarf gekündigt: BGH verweist an OLG zurück
03.03.2026
-
Makler haftet für Diskriminierung einer Mietinteressentin
03.02.2026
-
Betreten der Mietwohnung mit Zweitschlüssel als Mietmangel
08.01.2026
-
Wegerecht hindert nicht die Errichtung von Toranlagen
15.12.2025
-
BGH zur Unwirksamkeit eines Online-Maklervertrages
12.12.2025
-
Berufungsgericht weist Räumungsklage ab: Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
09.12.2025
-
Rückabwicklung eines Hauskaufs trotz Gewährleistungsausschluss
07.11.2025