Austauschkosten bei Schlüsselverlust
Rücksicht auf die im Einzelfall drohende Gefahr
Eine Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter immer berechtigt ist, die Schließanlage des Hauses auf Kosten des Mieters auszutauschen, wenn dieser einen Schlüssel verloren hat, ist unwirksam, weil sie den Vermieter zum Ersatz der Schließanlage auch berechtigt, wenn ein Missbrauch mit den abhanden gekommenen Schlüsseln ausgeschlossen ist (Beispiel: Schlüssel fällt in Fluss). Dadurch benachteiligt sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Nicht treuwidrig werden
Der Vermieter kann grundsätzlich keine neue Schließanlage auf Kosten des Mieters einbauen, wenn der Mieter die Schlüssel unter Umständen verloren hat, die die Annahme rechtfertigen, dass die Schlüssel keinen Schaden mehr anrichten können, indem sie in falsche Hände geraten. Auch wenn der Schlüssel keinen Hinweis auf den Eigentümer trägt und ein Finder deshalb nichts mit den Schlüsseln anfangen kann, entfällt zumindest nach einem Urteil des LG Berlin (Urteil v. 10.11.1987, 64 S 196/87) der Ersatzanspruch.
Anders sieht es jedenfalls aus, wenn eine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel befürchtet werden muss, etwa weil er zusammen mit aussagekräftigen Geschäftspapieren verschwindet oder über die Zulassungsnummer eines zugleich verschwundenen Dienstfahrzeugs eine Adresse ermittelt werden kann (KG Berlin, Urteil v. 11.02.2008, 8 U 151/07).
Mieter muss Schließanlage nur bei tatsächlichem Austausch ersetzen
Hat ein Mieter einen Schlüssel einer Schließanlage verloren, kann der Vermieter auch nur dann Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage verlangen, wenn er diese tatsächlich ausgetauscht hat. "Schmerzensgeld" für gefühlte Unsicherheit gibt es vom Mieter nicht. Verursacht der Mieter einen Schaden an der Mietsache, muss er dem Vermieter hierfür zwar Schadensersatz leisten. Dabei kann der Vermieter den Schaden grundsätzlich anhand eines Kostenvoranschlags beziffern.
Ob er den Ersatzbetrag dann tatsächlich dazu verwendet, um den Schaden zu beheben, ist dem Vermieter überlassen.
Anders ist dies, wenn der Vermieter die Schließanlage austauschen muss, weil der Mieter einen Schlüssel verloren hat: Bei einem verlorenen Schlüssel und der damit einhergehenden Befürchtung, dass mit dem verloren gegangenen Schlüssel Missbrauch betrieben werden könne, erleidet die Mietsache keine Wertminderung.
Schadensberechnung
Eine Schadensberechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist deshalb in diesem Fall nicht möglich. Der Mieter muss nur zahlen, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde (AG Ludwigsburg, Urteil v. 13.4.2010, 8 C 3212/09).
Es geht auch anders
Das Problem wäre zwar durch moderne Technik leicht aus der Welt zu schaffen, aber obwohl es moderne elektronische Schließanlagen gibt, die bei Schlüsselverlust einfach umprogrammiert können (und nicht komplett ausgetauscht werden müssen), darf der Vermieter auch weiterhin eine mechanische Schließanlage einbauen lassen – und im Ernstfall Ersatz verlangen.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2442
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
774
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
542
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
466
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
440
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
4041
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
361
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
339
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
334
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
330
-
Bloßer Nutzungswunsch reicht für Eigenbedarfskündigung nicht aus
10.03.2026
-
Barrierefreiheit – Anspruch von Wohnungseigentümer auf Fußweg
04.03.2026
-
Schadenersatz bei unberechtigter Kündigung durch Vermieter
03.03.2026
-
Ex-Schwiegermutter wegen Eigenbedarf gekündigt: BGH verweist an OLG zurück
03.03.2026
-
Makler haftet für Diskriminierung einer Mietinteressentin
03.02.2026
-
Betreten der Mietwohnung mit Zweitschlüssel als Mietmangel
08.01.2026
-
Wegerecht hindert nicht die Errichtung von Toranlagen
15.12.2025
-
BGH zur Unwirksamkeit eines Online-Maklervertrages
12.12.2025
-
Berufungsgericht weist Räumungsklage ab: Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
09.12.2025
-
Rückabwicklung eines Hauskaufs trotz Gewährleistungsausschluss
07.11.2025