Am Rhein muss man mit Schiffen rechnen
Warum ist es am Rhein so schön laut?
Der Vermieter einer Wohnung in Köln macht gegen die Mieterin rückständige Miete geltend.
Die Wohnung befindet sich in einem Gebäude im Kölner Rheinauhafen. Unmittelbar vor dem Haus befindet sich auf der der Stadt zugewandten Seite ein Yachthafen, auf der anderen Seite verläuft der Rhein. An der dort über mehrere Kilometer verlaufenden Kaimauer legen vor allem nachts und am Wochenende Binnenschiffer an, die zum Teil ihre Dieselmotoren laufen lassen.
Unter anderem wegen der Lärm-, Geruchs- und Schadstoffimmissionen, die von den Schiffen ausgehen, hat die Mieterin die Miete gemindert. Der Vermieter ist hiermit nicht einverstanden und klagt auf die einbehaltenen Beträge.
Damit war zu rechnen
Das AG Köln gibt dem Vermieter Recht. Eine Minderung der Miete ist nicht eingetreten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Immissionen, die von den Schiffen ausgehen, einen Mangel begründen. Eine Minderung ist jedenfalls nach § 536b BGB ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift kann ein Mieter keine Minderung geltend machen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder ihm dieser infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
Wegen der Lage der Wohnung unmittelbar am Rhein musste es die Mieterin für möglich halten, dass Schiffe anlegen, von denen Immissionen ausgehen, auch wenn vielleicht bei der Wohnungsbesichtigung keine Schiffe vor Anker lagen. Auch Personen, die nicht aus Köln kommen, wissen, dass der Rhein eine der am meisten befahrenen Wasserstraßen in Europa ist und Schiffe bei Ruhepausen auch am Ufer anlegen.
Der Vermieter war auch nicht verpflichtet, auf die Situation vor Ort hinzuweisen, denn die Situation war offensichtlich.
(AG Köln, Urteil v. 14.6.2011, 223 C 26/11).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.0362
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
524
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
363
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
298
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
289
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2841
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
280
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
256
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
254
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
248
-
Wucherähnlicher Immobilienverkauf weit unter Wert
25.06.2026
-
Kündigung wegen Störung des Hausfriedens bei sich aufschaukelnden Lärmbelästigungen
24.06.2026
-
Photovoltaik: Drohnenflug über Nachbargrundstücke erlaubt?
18.06.2026
-
Schwamm-Ausschlussklausel in Gebäudeversicherung wirksam
28.05.2026
-
Smarte Rauchmelder sind in Mietverhältnissen datenschutzrechtlich problematisch
15.05.2026
-
WEG-Versammlung zur Unzeit
06.05.2026
-
Akku eines E-Bikes setzt Carport in Flammen - wer haftet?
04.05.2026
-
Verschwiegener Tod des Mieters: Grund für Kündigung?
09.04.2026
-
Bloßer Nutzungswunsch reicht für Eigenbedarfskündigung nicht aus
10.03.2026
-
Barrierefreiheit – Anspruch von Wohnungseigentümer auf Fußweg
04.03.2026