Ein Mini-Fahrradweg ist immer noch besser als die Straße: Fahrradfahrer müssen Radwege benutzen, auch wenn diese viel schmaler sind als eigentlich zulässig.

Zu schmal, zu holprig oder gar nicht vorhanden

Der Ausbau des Fahrradwegenetzes hierzulande zeigt immer noch, dass die Deutschen eine Autofahrernation sind. So sind oft Fahrradwege entweder gar nicht vorhanden, zu schmal oder in schlechtem Zustand. Das ist auch in München so. Ein Fahrradfahrer, der häufig auf der Rosenheimer Straße, einer vierspurigen vielbefahrenen Straße der bayerischen Landeshauptstadt, unterwegs war, hatte sich gegen die dort bestehende Radwegbenutzungspflicht gewandt. Er argumentierte: Der Radweg sei viel zu schmal, er wolle deswegen auf der Straße fahren. Im Verwaltungsgerichtsverfahren stellte sich auch wirklich heraus, dass die Bahn für Fahrradfahrer nur zwischen 0,72 und 1,29 Metern breit war und deswegen mit dem Drahtesel auch nicht sehr komfortabel nutzbar.

Sicherheit geht vor

Obwohl die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung eine Mindestbreite von 1,50 Metern vorschrieb, biss er mit seiner Klage bei den Richtern auf Granit. Die Richter des Bayerischen Verwaltunggerichtshof, vor dem die Berufung des Mannes scheiterte, sahen die Benutzung des an sich unzulässig schmalen Radwegs als geringeres Übel an, die für den Mann auch zumutbar war. Wenn die Radfahrer nämlich die Fahrbahn mitbenutzten, würde sich die Gefahrensituation auf der viel frequentierten großen Straße nochmals deutlich erhöhen. Und das sei ausdrücklich nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil v. 6.4.2011, Az.: 11 B 08.1892)