BMJ-Umfrage zur möglichen Lockerung des Fremdbesitzverbotes in der Anwaltschaft

Insgesamt nahmen 7.598 Personen aus allen Bundesländern daran teil.
Ergebnisse der Umfrage
- 63 % der Teilnehmenden lehnen eine Lockerung des Fremdbesitzverbotes grundsätzlich ab.
- 28 % der Teilnehmenden sehen keinen Bedarf für eine Lockerung im Kontext ihres Geschäftsmodells.
- 80 % der Teilnehmenden schließen die Aufnahme reiner Kapitalgeber von vornherein aus.
- 73 % der Teilnehmenden sehen Gefahren, die auch durch gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingedämmt werden könnten.
Die Freitextangaben der Befragung bestätigen dieses Bild: Eine unbegrenzte Beteiligung reiner Kapitalgeber wird mehrheitlich abgelehnt. Wenn eine Beteiligung in Betracht gezogen wird, dann nur bis maximal 25 %.
Detaillierte Ablehnung nach Kanzleiform
- Die stärkste Ablehnung findet sich bei Einzelanwältinnen und -anwälten sowie Partnerinnen und Partnern in kleinen Kanzleien.
- Angestellte Anwältinnen/Anwälte und Partnerinnen/Partner in mittleren und größeren Kanzleien sind etwas weniger ablehnend. Mindestens 60 % lehnen in allen Gruppen die Aufnahme reiner Kapitalgeber ab, bei einigen Gruppen bis zu 80 %.
- Patentanwältinnen und -anwälte sind etwas offener gegenüber einer Lockerung und sehen einen größeren Investitionsbedarf. Trotzdem lehnen auch hier 74 % die Aufnahme reiner Kapitalgeber ab.
Umfassende Informationen und Stellungnahmen
Die detaillierte Auswertung der Umfrage und die dazugehörigen Anlagen können hier eingesehen werden.
Neben der Befragung wurde den betroffenen Verbänden auch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon haben unter anderem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Legal Tech Verband Deutschland e.V., die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer, die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. Gebrauch gemacht.
Die Stellungnahmen der Verbände sind hier abrufbar.
Schlussfolgerung
Die Umfrageergebnisse zeigen eine deutliche Ablehnung einer Lockerung des Fremdbesitzverbotes in der deutschen Anwaltschaft, insbesondere bei Einzelanwälten und kleineren Kanzleien.
Die Pressemitteilung Nr. 41/2024 des BMJ können Sie hier abrufen.
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