Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung

Am 1.7.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.6.2021 in Kraft getreten (BGBl I, S. 2099). Das Gesetz soll einerseits Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse beheben. Dies betrifft den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere zu Fahndungszwecken, aber auch das Recht der Beschlagnahme sowie das im Kern seit Schaffung der StPO unveränderte Recht der Postbeschlagnahme. An anderer Stelle erlauben die geänderten Rahmenbedingungen nach Auffassung des Gesetzgebers hingegen Einschränkungen des Anwendungsbereichs von Verfahrensregelungen, so etwa des Rechtsinstituts des Zustellungsbevollmächtigten. Ferner enthält das Gesetz punktuelle Nachsteuerungen im Hinblick auf die umfangreichen Reformwerke der letzten Jahre in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens. Dies betrifft insbesondere das Recht der Vermögensabschöpfung und die Vorschriften zur Einführung der elektronischen Akte.

Quelle: BR-Drucks 57/21

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