Am 11.12.2019 ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 5.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2008). Es ist im Wesentlichen am 12.12.2019 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der E-Mail-Adresse im Bereich des Fahrerlaubniswesens eine Rechtsgrundlage geschaffen. Ferner werden die die Bundeswehr betreffenden Registervorschriften angepasst. Zudem werden eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder und entsprechende Regelungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung geschaffen, um das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen. Nach Auslaufen des Modellprojekts AM mit 15 Jahren können die Länder nun vorsehen, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 Jahren erworben werden kann. Machen die Länder hiervon keinen Gebrauch, bleibt es bei einem Mindestalter von 16 Jahren.

Quelle: BR-Drucks 234/19

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