Können sich der Anleger bzw. sein Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Neuanlage nicht anfreunden, stellt sich schließlich die Frage, ob nicht auch die dauerhafte Cash-Gesellschaft per se ein Risiko darstellt. Orientiert man sich an den Kriterien für die fehlende Angemessenheit einer Gestaltung, so prüft man das Erscheinen als unwirtschaftlich, umständlich, kompliziert, schwerfällig, gekünstelt, überflüssig, ineffektiv oder widersinnig.[49] Aus heutiger Sicht dürfte sich die Festgeldanlage über fünf oder sieben Jahre in einer GmbH als wenig wirtschaftlich erweisen. Die Künstlichkeit der Situation verdeutlicht sich im Vergleich zur vorherigen Anlage der Herkunftsmittel, die oft im ursprünglichen Privatvermögen weitgehend diversifiziert angelegt waren. Eine Abhilfe dürfte darin zu sehen sein, der Gesellschaft eine Aktivität zu geben, die häufig in einer Präambel der Familiengesellschaft auch Programm ist. Außerhalb des Bereichs des Verwaltungsvermögens bieten sich insbesondere gewerbliche Beteiligungen an, sofern die Gesellschaft und Gesellschafter durch eine eigene gewerbliche Tätigkeit überfordert wären.

[49] Vgl. BMF-Schreiben v. 17. Juli 2008.

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