Ende August hat sich die Regierungskoalition in Berlin auf eine nochmalige Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 geeinigt. Damit soll diese Leistung wegen der derzeitigen Pandemie auf insgesamt 24 Monate ausgedehnt werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis Ende 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Sie werden dadurch zusätzlich entlastet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihnen bis zum 30.6.2021 in voller Höhe die Sozialbeiträge erstattet.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Verlängerung dieser Leistung, sieht sich jedoch auch veranlasst, grundsätzliche Kritik zu äußern und weitergehende Forderungen im Interesse von Frauen zu erheben. Insbesondere fordern die Juristinnen die Beseitigung der "eklatanten Nachteile", die Frauen in Lohnsteuerklasse V beim Kurzarbeitergeld und einer Reihe weiterer Lohnersatzleistungen hinnehmen müssen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Diskriminierung von Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen weiterhin ignoriert wird. Kurzfristige Abhilfe würde bei der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes die generelle Berechnung anhand der Lohnsteuerklasse IV bewirken. Gerade in der Krise ist der Zeitpunkt gekommen, bestehende strukturelle Benachteiligungen zu beenden", fordert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.
Nach Daten des Statistischen Bundesamts liege der Anteil von Frauen beim Bezug von Leistungen wie dem Kurzarbeitergeld in Steuerklasse V bei 97 Prozent, der Anteil von Männern in Steuerklasse III bei 75 Prozent, argumentiert der djb. Demzufolge würden verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen ein erheblich niedrigeres Kurzarbeitergeld als verheiratete Männer erhalten, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet würden.
Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen sei mittelbar diskriminierend und verstoße gegen Art. 3 Abs. 2 GG. Die erheblichen finanziellen Nachteile bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen, die nicht nur Frauen, sondern auch nichteheliche Familien schlechter stellten, seien erst kürzlich in einer Studie der Universität Speyer berechnet worden. Längerfristige Abhilfe schaffe nur die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig biete jetzt die beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergelds die Chance, die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld anhand der Steuerklasse IV berechnet werde.
[Quelle: djb]