Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufskrankheit. Hirnabszeß Infektionskrankheit. Kausalität Wahrscheinlichkeit Zentralsterilisation. besondere Infektionsgefahr

 

Orientierungssatz

1. Die Leiterin einer Zentralsterilisation eines Krankenhauses ist während ihrer beruflichen Tätigkeit einer besonderen Infektionsgefahr iS der BKVO Anl 1 Nr 3101 ausgesetzt.

2. Befinden sich bakteriologisch in einem Hirnabszeß anaerobe Keime (sauerstoffscheue Streptokokken), deren Vorhandensein auch auf Jahre zuvor aufgetretene Nasennebenhöhleninfektionen zurückgeführt werden können, so ist der Kausalzusammenhang zwischen der Tätigkeit in der Sterilisation und einer Infektionskrankheit als Ursache des Hirnabszesses nicht ausreichend wahrscheinlich.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654983

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