Vollstreckungsgebühr für Abfrage Schuldnerverzeichnis?

Die Forderung von zuletzt 5.346,31 EUR wurde tituliert und nachfolgend der Schuldner fruchtlos zum Forderungsausgleich aufgefordert. Um die Aussichten der Zwangsvollstreckung besser beurteilen zu können, wurde dann eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis eingeholt. Anschließend zahlte der Schuldner. Kann trotzdem eine Vollstreckungsgebühr ­verlangt werden?

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