Kurzbeschreibung

Mitteilungsschreiben an Mandanten über Beantragung von Verfahrenskostenhilfe und die Eventualitäten, welche im VKH-Verfahren auftreten können.

Belehrung VKH

Herrn/Frau ...

...

Verfahren ...

hier: Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr ...,

in obiger Angelegenheit werde ich für Sie bei dem Gericht einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für das beabsichtigte Verfahren stellen. Die Bewilligung von VKH setzt zum einen voraus, dass Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. Zum anderen muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Wird Ihnen VKH ohne Ratenzahlung bewilligt, werden die Kosten für meine Tätigkeit und die Gerichtskosten vollständig von der Staatskasse getragen. Möglich ist aber auch, dass Ihnen zwar VKH bewilligt wird, aber aufgrund Ihrer Einkommenssituation die eben genannten Kosten in Raten von Ihnen ganz oder teilweise an die Staatskasse zurückgezahlt werden müssen.

Zu berücksichtigen ist weiter, dass VKH nur für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden kann. Für eine außergerichtliche Tätigkeit meinerseits tritt die Verfahrenskostenhilfe nicht ein, so dass Sie diese Kosten selbst tragen müssten.

Ich weise darauf hin, dass ein Kostenrisiko auch für den Fall nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass Ihnen VKH bewilligt wird. Die VKH erstreckt sich nämlich nicht auf diejenigen Kosten, welche die Gegenseite beispielsweise für ihre anwaltliche Vertretung aufzuwenden hat. Verlieren Sie das Gerichtsverfahren, müssen Sie der Gegenseite die dort entstandenen Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn Ihnen VKH bewilligt worden ist.

Anliegend übersende ich Ihnen die VKH-Formulare mit der Bitte, diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben nebst der notwendigen Belege an mich zurück zu reichen. Den Formularen beigefügt sind ein Hinweisblatt sowie Ausfüllhinweise, welchen Sie weitere Informationen entnehmen können. Sobald Sie die Unterlagen an mich zurückreicht haben, werde ich diese an das Gericht weiterleiten und Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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