Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des § 44g BKGG

 

Orientierungssatz

Die in § 44g BKGG vorgesehene Regelung verstößt nicht gegen das Willkürverbot (Art 20 Abs 3 GG - Rechtsstaatlichkeit -), da sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Auch die Grundsätze zur "unechten Rückwirkung" von Gesetzen lassen § 44g BKGG unberührt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.10.1997; Aktenzeichen 14/10 RKg 15/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668499

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