Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit des § 44g BKGG
Orientierungssatz
Die in § 44g BKGG vorgesehene Regelung verstößt nicht gegen das Willkürverbot (Art 20 Abs 3 GG - Rechtsstaatlichkeit -), da sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Auch die Grundsätze zur "unechten Rückwirkung" von Gesetzen lassen § 44g BKGG unberührt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668499 |
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