Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten gerichtsnahen Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).

KG, Beschl. v. 31.3.2009–1 W 176/07

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