Ergehen im Laufe des Verfahrens mehrere Teilanerkenntnisurteile im schriftlichen Verfahren, so entsteht die Terminsgebühr aus der Summe der Werte der einzelnen Anerkenntnisse.

LG Düsseldorf, Beschl. v. 3.4.2023 – 22 T 20/23

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