Rz. 139

Nach § 28 Abs. 4 BDSG-Neu bestehen die Einschränkungsrechte der betroffenen Person nach Art. 18 Abs. 1 lit. a), b) und d) DSGVO nicht, soweit diese Rechte voraussichtlich die Verwirklichung von im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde und die Ausnahmen für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge