Neue Entscheidungen zu Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung hat sich in den letzten Jahren im Kontext der Verein­barkeit von Beruf und Familie sowie der flexiblen Arbeitsgestaltung zu einer bedeutsamen Beschäftigungs­form entwickelt und ist ein zentrales, aber auch ein sich stetig wandelndes Thema im deutschen Arbeitsrecht. Ein Überblick zu den neuesten Entwicklungen.

Auch wenn der gesetzliche Rahmen durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und die Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG relativ klar ist, bleibt die Realität für viele Arbeitgeber und Teilzeitbeschäftigte von Herausforderungen und arbeitsrechtlichen Problemen geprägt und liefert (teils ungewollte) Interpretationsspielräume. Die jüngsten Entscheidungen des Euro­päischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Themenschwerpunkten Entgeltdiskriminierung werfen ein neues Licht auf die rechtlichen Fragestellungen rund um die Gleichbehandlung von Teilzeitkräften. Ferner liefert eine neue Entscheidung aus Köln erneut wegweisende Ausführungen zum Umgang mit Teilzeitanträgen. 

Das Diskriminierungsverbot

§ 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden wegen der Teilzeitarbeit schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden. Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit ist immer dann zu bejahen, wenn...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 7/2025

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