
Kartellrecht gilt nur für Großunternehmen und sowieso nur für den Vertrieb? Dieser Mythos ist hoffentlich längst entzaubert. Aber dass die Arbeitsmärkte und damit auch die Personalabteilungen immer mehr in den Fokus der Kartellbehörden rücken – das ist neu. Worauf kommt es an für die Personalabteilungen?
Rom 2021. In der herbstlichen Sonne hält die geschäftsführende Vizepräsidentin der Europäischen Kommission die Keynote Speech einer Konferenz. Wie schon viele Male zuvor spricht Frau Vestager über den Kampf gegen Kartelle, drohende Unternehmensdurchsuchungen und hohe Geldbußen. Doch dann eine unerwartete Wendung: Die Kommissarin hebt hervor, dass Unternehmen auch kartellrechtswidrig handeln können, wenn sie ihr Verhalten im Arbeitsmarkt abstimmen, etwa in Form von Absprachen zu Gehältern, Abwerbevereinbarungen oder intensivem Informationsaustausch. Den anwesenden Kartellrechtlerinnen und Kartellrechtlern ist das zwar völlig klar, dennoch kommt die Betonung dieses Themas als Botschaft auch in ihrer Deutlichkeit für viele überraschend.
Und nicht nur das: Die Kommissarin setzt ihre Ausführungen in direkten Zusammenhang mit möglicherweise bald anstehenden Unternehmensdurchsuchungen. Und so wertet mancher die Aussagen der Kommissarin als deutliche Warnung.
In den USA ist der Zusammenhang zw...