Zusammenfassung
Verfasser der Masterarbeit werden im Alltag manchmal als "Masterand" bzw. weiterhin als "Diplomand" bezeichnet. Mit Umsetzung des Bologna-Prozesses ist der akademische Diplom-Grad an vielen Hochschulen entfallen. Er wurde durch den Bachelor bzw. Master ersetzt. Beim Bachelor wird gelegentlich die Bezeichnung "Bachelorand" verwendet.
Diplomanden, Master- oder Bacheloranden sind Personen, die ihre schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs einer Hochschule oder Berufsakademie verfassen. Diese Arbeiten sind in bestimmten Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Viele Unternehmen stellen den Studenten zur Anfertigung ihrer Arbeit ihre betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Mit einer Vereinbarung wird meist geregelt, dass die Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und ob Vergütungen bzw. Honorare gezahlt werden.
Arbeitsrecht: In der Regel sind Bacheloranden, Masteranden und Diplomanden keine Arbeitnehmer. Die Regelungen für die Abschlussarbeiten sind in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben.
Lohnsteuer: Bei Diplomanden, Bachelor- und Masteranden sowie Doktoranden muss jeweils geprüft werden, ob die Arbeitnehmereigenschaft in § 19 Abs. 1 EStG erfüllt ist und es sich bei dem Entgelt um steuerlichen Arbeitslohn handelt.
Sozialversicherung: Die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung sind in § 7 Abs. 1 SGB IV geregelt. Diplomanden sind auch Thema des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 23.11.2016-II.
Arbeitsrecht
1 Einordnung
Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden erstellen die schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs. Das Diplom zählt zu den alten deutschen Studienabschlüssen, die seit der Bologna-Reform 1999 zunehmend durch die Bachelor- und Masterstudiengänge abgelöst werden. Dennoch gibt es nach wie vor Studiengänge, vor allem im ingenieurwissenschaftlichen Bereich, die mit einem Diplom enden. Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Sie können entweder an der Hochschule oder – mit wesentlich mehr Praxisorientierung – in Kooperation mit einem Unternehmen angefertigt werden. Für einen Betrieb kann es sich durchaus lohnen, den jeweiligen Absolventen zur Anfertigung ihrer Arbeit die betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Diplomand, Bachelorand oder Masterand erforscht oder entwickelt dabei zu einem Themengebiet, das für das Unternehmen hohe Relevanz hat. Die Ergebnisse werden dann, wie auch die Abschlussarbeit selbst, dem Betrieb zur Verfügung gestellt. Dafür erhält der Diplomand, Masterand oder Bachelorand eine Vergütung bzw. ein Honorar.
2 Ausgestaltung der Vereinbarung
Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung, sondern für das Erstellen der Abschlussarbeit, die das Unternehmen verwenden kann. Der Vertrag ist grundsätzlich befristet und endet dementsprechend automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt oder – im Fall einer Zweckbefristung – mit Erreichen des vereinbarten Zwecks, also der Fertigstellung der Abschlussarbeit.
Wichtige Regelungspunkte
Der Diplomand, Masterand oder Bachelorand kann normalerweise selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten und seine Arbeitszeit frei einteilen. Das Unternehmen verpflichtet sich allerdings dazu, Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Weiterhin sollte klar geregelt werden, inwieweit das Unternehmen erforderliche Betriebsmittel zur Verfügung stellt und Zugang zu Bereichen und Informationen gewährt. Schließlich ist es wichtig, dass der Umgang mit während der Arbeit im Unternehmen gemachten Erfindungen, Errungenschaften oder geistigen Leistungen des Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden festgelegt wird. Es spielen hier das Arbeitnehmererfindungsgesetz mit den ergänzenden Bestimmungen sowie Regelungen des Urheberrechts-, Patent- und Gebrauchsmustergesetzes eine Rolle. Das Unternehmen sollte sich ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.
Absicherung mit Sperrvermerk
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Abschlussarbeiten einer Sperrfrist zu unterlegen. Sperrvermerke regeln, dass die Abschlussarbeit für eine gewisse Zeit nur von Personen eingesehen werden darf, die an deren Bewertung beteiligt sind. Erst nach Ablauf der Frist darf der Student die Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit veröffentlichen.
Beispiel für einen Sperrvermerk
"Die vorliegende Arbeit beinhaltet interne vertrauliche Informationen des Unternehmens ________. Sie ist nur für die Beteiligten an der Begutachtung bestimmt. Die Weitergabe des Inhalts der Arbeit im Gesamten oder in Teilen sowie das Anferti...