Selbstständige: Was HR damit zu tun hat

Die meisten Unternehmen beschäftigen Selbstständige - Tendenz steigend. Aber wer behält dabei den Überblick und rekrutiert die selbstständigen Experten? HR ist jedenfalls selten involviert.

Wie blicken HR-Verantwortliche derzeit auf Selbstständige, die für ihr Unternehmen tätig sind? Dieser Frage sind das Personalmagazin und Softgarden im Herbst 2017 mit einer Online-Umfrage unter 141 HR-Managern und Managern mit Personalverantwortung nachgegangen.

Auf dem Radar von HR ist nur ein Teil der Workforce

In nicht einmal der Hälfte der befragten Unternehmen (44 Prozent) kümmert sich die Personalabteilung um Selbstständige. Meist beschäftigen sich die Personaler zudem ausschließlich mit den rechtlichen Risiken, insbesondere der Frage nach Scheinselbstständigkeit.

Eine ganzheitliche Gestaltung der gesamten Workforce des Unternehmens kommt nicht in den Blick. Die flexiblen Ressourcen, zu der neben Zeitarbeitnehmern auch die Selbstständigen gehören, werden häufig direkt von den Fachbereichen gesteuert. 65 Prozent der HR-Verantwortlichen geben an, keinen Überblick über den Einsatz von flexiblen Arbeitskräften zu haben.

Selbstständigkeit als arbeitsrechtliches Problem

Die Betriebsprüfer und Sozialversicherungsträger haben ihre Kontrollen Richtung Scheinselbstständigkeit verstärkt. Darauf reagieren die Betriebe. Die meisten der befragten Unternehmen (97 Prozent) versuchen sich hier in der einen oder anderen Form abzusichern. 64 Prozent haben Regelungen in den Verträgen mit Selbstständigen installiert. 43 Prozent setzen ausschließlich Selbstständige mit gesichertem Status ein und 35 Prozent beschränken ihre Einsatzdauer. Weitere 29 Prozent lassen nur eine Zuarbeit von Extern zu und stellen keinen Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung.

In 37 Prozent der befragten Unternehmen hat sich der Umgang mit Selbstständigen in den vergangenen fünf Jahren verändert. Hintergrund ist meist eine Änderung der Gesetzeslage und gestiegene rechtliche Risiken in der Zusammenarbeit mit Selbstständigen. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom April 2017 hat in der Wahrnehmung von 35 Prozent der Befragten den Einsatz von Selbstständigen erschwert.

Nur fünf Prozent der IT-Freiberufler erhalten ihre Aufträge von HR

Eine weitere Online-Umfrage aus dem Sommer 2018, für die der Personaldienstleister Gulp 101 IT- und Engineering-Freiberufler befragte, kommt zu ganz ähnlichen Ergebnissen: Knapp 47 Prozent der Befragten werden von der IT- oder Fachabteilung beauftragt. 23 Prozent erhalten ihren Auftrag vom Einkauf. 18 Prozent werden direkt von der Geschäftsführung angefordert und nur fünf Prozent durch die Personalabteilung. 

HR-Verantwortliche haben ein positives Bild von Selbstständigen 

Auch wenn die HR-Verantwortlichen in den Unternehmen bei der Beauftragung von Selbstständigen weitgehend außen vor bleiben, blicken die meisten durchaus positiv auf Selbstständige. Laut der Umfrage von Personalmagazin und Softgarden schätzen sie vor allem die Spezialisierung der Selbstständigen, ihre Unabhängigkeit sowie ihren unternehmerischen Blick.

51 Prozent der von Personalmagazin und Softgarden befragten Unternehmen rechnen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel mit einem Anstieg der Beauftragung von Selbstständigen in ihrem Unternehmen.

Schlagworte zum Thema:  Selbstständige Arbeit, Personalplanung