Neue DIN zur Eignungsdiagnostik jetzt kommentieren

Unternehmen, die Mitarbeiter neu einstellen oder für Führungsaufgaben auswählen wollen, müssen eine möglichst hohe Passung mit den konkreten Anforderungen der ausgeschriebenen Position sicherstellen. Dabei helfen ihnen Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung, mit denen abgeglichen werden kann, welche Kompetenzen und Potenziale ein Mitarbeiter mitbringt und wie gut diese zur Unternehmenskultur passen.
DIN 33430 nach zwölf Jahren nun überarbeitet
Nach welchen Kriterien solche Eignungsdiagnostikverfahren sinnvoll gestaltet werden sollten, definiert seit zwölf Jahren die DIN 33430. In den vergangenen zwei Jahren wurde die Norm nun fristgemäß überarbeitet, um ihre Verständlichkeit zu erhöhen und ihre konkrete Anwendbarkeit in webbasierten Personalauswahlverfahren zu fördern. Sie soll insbesondere Unternehmen, die externe Dienstleistungen zur Eignungsdiagnostik bei der Bewerberauswahl oder der Personalentwicklung einkaufen, künftig verstärkt dazu dienen, eine gute Auswahl anhand einheitlicher Standards zu treffen.
Bis 3. Februar den Entwurf kommentieren
Um die DIN 33430 dazu möglichst nah an den Bedürfnissen der Praxis aufzusetzen, können Interessierte noch bis zum 3. Februar 2015 Unternehmen und Verbände die aktuelle Version der Norm online einsehen und kommentieren. "Je mehr Unternehmen diese Feedback-Möglichkeit nutzen, desto präziser und anwendbarer wird die Endfassung der Norm letztlich aussehen. Statt negativer Stellungnahmen, wie sie zur vorherigen Version nach deren Veröffentlichung zu lesen waren, ist es sinnvoller, Verbesserungsvorschläge bereits im laufenden Prozess einzubringen", empfiehlt Professor Heinrich Wottawa, Mitglied im zuständigen DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).
Kompetenz und Potenzial klarer definiert
Für die Praxis dürften unter anderem die neu eingefügten Definitionen der Begriffe "Kompetenz" und "Potenzial" relevant sein: In der vorläufigen Neufassung der Norm werden Kompetenzen als "gelernte, wiederholbare Verhaltensweisen und abrufbare Wissensbestände zur erfolgreichen Bewältigung beruflicher Aufgaben definiert". Die Norm präzisiert die Abgrenzung zum Begriff "Potenzial": "Die Erfassung der individuellen Ausprägung von Kompetenzen ist vor allem für die Eignungsbeurteilung von Personen relevant, die die in Frage stehenden beruflichen Aufgaben bereits aktuell ausüben oder ohne weitere Entwicklungsmaßnahmen übernehmen sollen." Potenziale gelten dagegen als "Fähigkeit einer Person, ihr bislang nicht vertraute Aufgaben zu bewältigen und Kompetenzen zu entwickeln".
Die Anmerkungen zur Praktikabilität der Definitionen sowie zum übrigen Wortlaut des Normentwurfs Interessierte unter www.entwuerfe.din.de einreichen.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
2.144
-
In diesen Jobs verdienen Azubis am meisten
1.792
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.188
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
1.041
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.039
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
966
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
931
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
663
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
621
-
Das sind die Gehaltstrends 2025
555
-
Fast die Hälfte der Beschäftigten macht regelmäßig Überstunden
25.03.2025
-
Gemeinsam die Chancen für Azubis erhöhen
24.03.2025
-
Mitarbeitergesundheit, Steuern sparen, Unternehmensimage: Diese Vorteile bringt Fahrradleasing
24.03.2025
-
Tipp der Woche: Fehlzeiten wirksam reduzieren
20.03.2025
-
Psychische Belastung als Risiko für Unternehmen
20.03.2025
-
Warum KI kein Produktivitätswunder bewirkt
20.03.2025
-
Was ist Organisational Performance?
19.03.2025
-
"HR spielt eine zentrale, aber nicht die einzige Rolle"
19.03.2025
-
Die richtigen Strategien für Benefits
18.03.2025
-
Personalmangel bremst Energiewende und Aufrüstung
17.03.2025