Trennung von Führungskräften - ohne Rechtsstreit

Wie weit sind unbegrenzte Outplacement-Beratungsprogramme verbreitet und welche Intentionen verfolgen Unternehmen, die ausscheidenden Mitarbeitern solche Angebote zur Verfügung stellen? Diese Fragen beantwortet eine Panelstudie des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU), für die rund 600 Personalleiter in Deutschland befragt wurden.
Outplacement-Beratungen nicht nur für Führungsetage
Unter einer unbefristeten Outplacement-Beratung wird in der Regel ein Beratungsangebot für scheidende Mitarbeiter verstanden, das erst dann ausläuft, wenn der Kandidat eine neue Stelle gefunden hat oder die Vorbereitungen für eine Existenzgründung abgeschlossen sind. Den scheidenden Mitarbeitern steht dabei häufig ein Berater zur Seite.
Im Trennungsfall würden unbefristete Outplacement-Beratungsprogramme vor allem für Mitarbeiter aus den höheren Firmeneben angeboten, stellt die BDU-Studie fest. Beim Ausscheiden von Beschäftigten aus dem mittleren Management böten jedoch noch immerhin 70 Prozent der befragten Betriebe unbefristete Outplacement-Beratungen an; für Mitarbeiter aus der Führungsebene läge die Quote hingegen bei sogar 90 Prozent.
Fairness und Rechtssicherheit im Trennungsprozess
Mit dem Angebot von unterstützenden Outplacement-Beratungsprogrammen wollten die Entscheider bei den Unternehmen vor allem Rechtsstreitigkeiten vermeiden und die Trennungsprozesse fair gestalten, so die Ergebnisse der BDU-Untersuchung. Ein weiterer Beweggrund sei zudem die Wahrung der sozialen Verantwortung gegenüber den ausscheidenden Mitarbeitern. Die Zustimmung der befragten Personalverantwortlichen lag bei allen dieser drei Aspekten – Rechssicherheit, Fairness sowie Wahrung sozialer Verantwortung – bei jeweils fast 90 Prozent.
Erwartungen an Outplacement-Berater
Von den beauftragten Outplacement-Spezialisten erwarteten die HR-Entscheider mehrheitlich Unterstützungsleistungen, die die Prozesssicherheit während der Trennung sicherstellten – dies gaben 87 Prozent der vom BDU befragten HRler an. Weitere Ansprüche seien außerdem, dass der scheidende Beschäftigte schnell platziert würde (Zustimmung bei 90 Prozent) und dass Qualitätsstandards (Zustimmung bei 86 Prozent) selbstverständlich eingehalten würden.
"Outplacement ist heute in Deutschland ein bewährtes und selbstverständliches Angebot im Trennungsprozess. Es ist interessant zu sehen, dass auch unbefristete Einzel-Maßnahmen tendenziell nicht mehr als Privileg für Top-Manager angesehen werden", resümiert Norbert Roseneck vom BDU.
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