DIHK-Empfehlungen zum Abbau von Integrationshemmnissen
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) engagieren sich flächendeckend mit der Umsetzung ihres Ende 2015 beschlossenen Aktionsprogramms „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“. 2016 hat die IHK-Organisation dafür eigenen Angaben zufolge bereits 20 Millionen Euro investiert. Dieses Engagement soll 2017 weiter verstetigt werden, wofür sie noch einmal 15 Millionen Euro bereitstellen will. Weiterhin informieren, beraten und unterstützen 160 Mitarbeiter sowohl Unternehmen als auch Flüchtlinge. Bei ihrem Engagement vor Ort haben IHKs und Unternehmen allerdings noch viele Hürden zu überwinden. Dazu gehören insbesondere lange Asylverfahren und Wartezeiten bei Sprachkursen.
DIHK-Geschäftsführer lobt 3+2-Regelung
"Im vergangenen Jahr hat die Politik zahlreiche Maßnahmen für die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung auf den Weg gebracht", sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"." Insbesondere die 3+2-Regelung war wichtig, um Sicherheit für Betriebe und Geflüchtete während der Ausbildung und einer anschließenden Beschäftigung zu schaffen." Die sogenannte 3+2-Regelung ist Teil des Integrationsgesetzes, das am 6. August 2016 in Kraft getreten ist. Die Regelung besagt, dass Asylbewerber, die eine Ausbildung aufnehmen oder aufgenommen haben, unabhängig vom Alter für die Dauer der Ausbildung eine Duldung erhalten. Nach Abschluss der Ausbildung und für eine anschließende Beschäftigung wird das Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre erteilt. Der Anspruch auf die Duldung gilt unter den Voraussetzungen des § 60a AufenthG. Das heißt zum Beispiel, dass keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorliegen dürfen.
Hemmnisse abbauen: Elf Vorschläge zur leichteren Integration der Flüchtlinge
Allerdings stelle die unterschiedliche Handhabung dieser Ausbildungsduldung vor Ort weiterhin ein Problem dar, bedauert Dercks. Und auch darüber hinaus seien die Unternehmen in der Praxis mit einigen Hürden konfrontiert; das zeigten die Rückmeldungen der Industrie- und Handelskammern und der Mitglieder des DIHK-Netzwerkes "Unternehmen integrieren Flüchtlinge". Daher hat der DIHK die folgenden elf Empfehlungen erarbeitet, die die weiter abbauen und das Engagement der Wirtschaft erleichtern könnten.
- Klarheit über Zugänge zur Ausbildungsduldung schaffen
- Zusätzliche Bürokratie für Betriebe in Folge von Meldepflichten vermeiden
- Einheitliche Regelungen bei Ausbildungsförderung auf den Weg bringen
- Einheitlichen Prozess beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages schaffen
- Kontinuierliche Begleitung vor und während der Ausbildung sichern
- Sicherheit vor Abschiebung auch für Einstiegsqualifizierung (EQ) garantieren
- Berufsschulunterricht während Einstiegsqualifizierung sicherstellen
- Flexibilität und Mobilität trotz Wohnsitzauflage ermöglichen
- Umzug wegen Volljährigkeit verhindern
- Arbeitsmarktprüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen
- Qualität und Aussagekraft von Sprachzertifikaten bundesweit sichern
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