Betriebliche Altersversorgung: Größte Sicherheit gesucht

Eine betriebliche Altersversorgung soll vor allem risikofrei sein – das zeigt eine Arbeitnehmerumfrage von Willis Towers Watson zu den Anforderungen an eine bAV. Sowohl bei der Anlage als auch bei den abzusichernden Ereignissen suchen Arbeitnehmer größtmögliche Sicherheit. 

Was erwarten die Deutschen von der betrieblichen Altersversorgung? Vor allem Sicherheit. Eine risikofreie Anlage der bAV-Sparbeiträge, stellt mit Abstand die wichtigste Anforderung dar: 78 Prozent legen darauf den größten Wert. 

Auf Platz zwei: Flexibilität. 69 Prozent möchten ihre bAV bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen. Fast genauso viele (68 Prozent) möchten bei Eintritt in die Rente flexibel zwischen einer lebenslangen Rente oder einer sofortigen Kapitalauszahlung wählen. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) bevorzugt eine garantierte lebenslange Rente. Und schließlich 48 Prozent wünschen sich eine Absicherung für den Invaliditäts- oder Todesfall. Das sind die zentralen Ergebnisse der „Global Benefits Attitude“ Studie, für die Willis Towers Watson mehr als 2.000 Arbeitnehmer zu ihrer Sicht auf die bAV befragt hat. 

Risikoleistungen der bAV bei Berufsunfähgikeit oder Todesfall werden immer gefragter

„Die Möglichkeit, eine höhere Auszahlung bei Berufsunfähigkeit oder Todesfall zu erhalten, spielte bisher eher eine untergeordnete Rolle. Aber nun gewinnt das Thema Risikoleistungen in der Wahrnehmung der Mitarbeiter an Bedeutung“, sagt Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „Bei den Arbeitnehmern steigt etwa das Bewusstsein dafür, dass psychische Erkrankungen ebenfalls zu Berufsunfähigkeit führen können.“ Immer mehr Unternehmen erkennen diesen Bedarf nach zusätzlicher Absicherung und passen die Altersvorsorge-Pläne entsprechend an. 

Bedarfsgerechte bAV hält Mitarbeiter im Unternehmen

Der Wunsch nach Sicherheit steht im Gegensatz zu den Bestrebungen des Gesetzgebers: Als Antwort auf den kontinuierlichen Niedrigzins ist im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Tarifverträgen nun die reine Beitragszusage möglich. Das bedeutet: Das Kapital der Mitarbeiter wird flexibel angelegt, ohne Garantie, aber mit einer Chance auf höhere Rendite. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber bei negativer Kapitalentwicklung nicht dazu verpflichtet, die Summe der für die bAV entrichteten Beiträge zu garantieren. „Unsere Studie legt nahe, dass viele Arbeitnehmer der reinen Beitragszusage skeptisch gegenüberstehen“, sagt Wilhelm-Friedrich Puschinski, Leiter General Consulting bAV bei Willis Towers Watson. „Möchten Unternehmen ihre Mitarbeiter aber davon überzeugen, so sollte der Pensionsplan intelligent gestaltet und mit Fingerspitzengefühl kommuniziert werden.“

Die reine Beitragszusage wurde Anfag des Jahres als neue Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung mit der Betriebsrentenreform eingeführt. Näheres lesen Sie im Beitrag "Betriebsrentenstaerkungsgesetz: Tarifrente ohne Garantien".

Persönliche Beratung zur bAV ist Aufgabe von HR

Für drei Viertel (74 Prozent) der Mitarbeiter ist es wichtig, dass ihr Arbeitgeber sie bei der bAV aktiv unterstützt. Auch bei der Erläuterung der bAV sehen Mitarbeiter die Arbeitgeber in der Pflicht: 46 Prozent wünschen sich eine individuelle und persönliche Beratung zu ihrer bAV.

Bindungswirkung der bAV bestätigt

Erfüllt die betriebliche Vorsorge die Bedürfnisse der Mitarbeiter, profitieren auch Unternehmen davon: Für 57 Prozent der Arbeitnehmer mit einer bedarfsgerechten bAV ist dies ein entscheidender Grund, um bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben. Sogar 72 Prozent der Befragten mit einer bedarfsgerechten bAV geben an, dass sie gerne bis zur Pensionierung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber bleiben würden. 

„Mit einer bedarfsgerechten bAV setzen sich Mitarbeiter eher für den Erfolg des Unternehmens ein, sind stolz auf ihre Firma, empfehlen sie als guten Arbeitgeber weiter und sehen ihre bAV als wichtigen Grund, um bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben“, so Puschinski. „Für Unternehmen lohnt sich also, nicht nur irgendeine, sondern eine wirklich gute bAV anzubieten.“ Dafür müsse man das Rad nicht neu erfinden, so der bAV-Experte: „Zum Teil lassen sich auch bereits bestehende Pensionszusagen modifizieren und erweitern. Daher loht sich auch bei bereits bestehenden bAV-Plänen die Prüfung, ob sie den Wünschen und Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen.“

bAV genügt meist noch nicht zur Alterssicherung

Grundsätzlich möchte fast jeder zweite Befragte mehr sparen: 48 Prozent wären bereit, eine höhere Summe aus ihrem monatlichen Gehalt in Alterssicherung zu investieren. Doch ohne bAV erreichen nur 29 Prozent ihre Sparziele, mit bAV hingegen 45 Prozent. „Die Studie zeigt, dass die bAV ein gutes Mittel zur Alterssicherung ist: Arbeitnehmer haben Vertrauen in das Modell, sie sind bereit etwas zu tun und die Umsetzung der Sparziele gelingt mit bAV deutlich besser als ohne“, sagt Puschinski. Allerdings gilt seiner Meinung nach: „Das wichtigste bei einer bAV-Regelung ist jedoch nach wie vor die Kommunikation. Der Mitarbeiter muss seine bAV verstehen und sich der Vorteile bewusst sein. Nur dann kann er ihre Bedarfsgerechtigkeit angemessen beurteilen und sie wertschätzen.“

 

Über die Studie

Die Studie „Global Benefits Attitudes“ von Willis Towers Watson skizziert die Einstellung der Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Altersvorsorge. Die Studie wurde in 22 Ländern durchgeführt – mit über 31.000 Befragten. In Deutschland haben 2.023 Arbeitnehmer an der Studie teilgenommen. Die Befragten repräsentieren hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen und Branchenzugehörigkeit ein breites Spektrum der deutschen Arbeitnehmerschaft. Um die Repräsentativität der Ergebnisse zu erhöhen, wurden diese durch Gewichtung der tatsächlichen statistischen Verteilung in Deutschland angeglichen.

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