Förderprogramm für Lernen mit digitalen Medien gestartet
Digitale Medien sind in vielen Unternehmen schon Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Auf den Trend zu mediengestützten Lernangeboten hat nun das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einem Förderprogramm für digitale Medien reagiert. Dies teilte das Ministerium in den Richtlinien zur Förderung von Digitalen Medien in der beruflichen Bildung (DIMEBB 2) mit, die am 20. Oktober in Kraft getreten sind.
Ziel des Programms soll es sein, "in der beruflichen Aus- und Weiterbildung neue Bildungskonzepte durch den sinnvollen Einsatz digitaler Medien zu etablieren". Gefördert werden sollen demnach Entwicklungs- und Erprobungsverfahren, die einen entscheidenden Beitrag für die methodisch-didaktische Weiterentwicklung in der beruflichen Bildung leisten. Die Vorhaben sollen grundsätzlich auf Lernprozesse fokussieren, die in Berufsausbildung- und Qualifizierungsprozesse integriert werden können.
KMU im Fokus – Sonderregelungen für Konzerne
Eine Förderung beantragen können unter anderen Vertreter von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Großkonzerne können nur dann gefördert werden, wenn diese "das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchführen würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt". Bewerben können sich daneben auch die für Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute und Hochschulen.
Wer sich für eine Förderung interessiert, muss den BMBF-Richtlinien zufolge bereits einschlägige Vorarbeiten und/oder Erfahrungen mit geeigneter didaktischer Methodik im Bereich digitaler Medien und beruflicher Bildung vorweisen.
Einzelheiten zu den Förderungsvoraussetzungen finden Interessierte im "Merkblatt für Antragssteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten". Das Merkblatt steht auf der Webseite Foerderportal.bund.de unter dem Link "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte" zur Verfügung.
Zweistufiges Förderverfahren, Bewerbungsfrist: 25. Januar 2015
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt: In der ersten Verfahrensstufe reichen Interessierte bis zum 25. Januar 2015 ihre Projektskizzen ein, aus denen die für die Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt werden. In der zweiten Stufe legen die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen einen förmlichen Förderantrag vor.
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