Jeder zweite Beschäftigte wurde schon sexuell belästigt
Wie verbreitet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist, hat die repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben, die diese Woche veröffentlicht wurde. Unter sexuelle Belästigung fallen dabei neben anzüglichen Bemerkungen und Handlungen wie das Zeigen von Nacktbildern auch ungewünschte Berührungen. Mit Kollegen, die sie gegen ihren Willen berühren, haben der Studie zufolge schon zwanzig Prozent der Frauen und zwölf Prozent der Männer Erfahrungen gemacht.
Dass diese Art der Belästigung aber nicht zwangsläufig zur Kündigung führt, hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Bei dem Fall vor dem BAG hatte ein männlicher Arbeitnehmer einer Kollegin anzügliche Komplimente gemacht und ihr an den Busen gegriffen.
"Setz dich auf meinen Schoß": Belästigung oder nicht?
Die nun vorliegende Studie zeigt auch, wie unterschiedlich Menschen sexuelle Belästigung wahrnehmen. So gaben etwa immerhin 13 Prozent der Männer gaben, aus ihrer Sicht seien Sprüche wie "Setz dich auf meinen Schoß" gar keine Belästigung. Bei den Frauen sahen das weniger, nämlich nur acht Prozent, so.
Zudem ergab die Studie auch einen entscheidenden Unterschied zwischen sexueller Belästigung bei Frauen und Männern: Während Männer meist von einem Täter der gleichen Hierarchiestufe belästigt würden, gebe es bei weiblichen Opfern meist ein Hierarchiegefälle zwischen Täter und Opfer, sagt Frank Faulbaum vom Sozialwissenschaftlichen Umfrageinstitut der Universität Duisburg.
Lösungsansatz: Verlängerung der Anzeigefrist
Die Ergebnisse der Befragung fließen ein in die Arbeit einer von der Antidiskriminierungsstelle berufenen Expertenkommission. Vorsitzende sind die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, und der ehemalige Berliner Bürgermeister, Klaus Wowereit.
Die Kommission soll bis Dezember Gesetzesänderungen und andere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung im Job vorschlagen. Dazu könnte laut Allmendinger eine Verlängerung der Zweimonatsfrist gehören, die bei der Anzeige derartiger Vorfälle gilt. Gerade Frauen, die sich in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis befinden, schrecken meist davor zurück, Belästigungen zu melden.
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
305
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
303
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
255
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
200
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
145
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1264
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
117
-
Der große NLP-Bluff Teil I: Wie alles begann
1178
-
Warum Offboarding an Bedeutung gewinnt
106
-
Studie offenbart zu wenige Strukturen beim Onboarding
89
-
Wie HR-Verantwortliche Daten richtig lesen
17.07.2026
-
Das Dienstrad: wenn Gesundheit zum täglichen Benefit wird
16.07.2026
-
Jeder zweite Babyboomer geht vorzeitig in den Ruhestand
16.07.2026
-
Entgelttransparenz beginnt bei der Arbeitszeit
16.07.2026
-
Wer keinen eigenen Schreibtisch hat, geht ins Homeoffice
15.07.2026
-
Was nach dem Sieg wirklich ankommt
14.07.2026
-
Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027: So setzen Sie die neue BVV-Pflicht rechtzeitig um
13.07.2026
-
Zwei Formen der Resilienz
09.07.2026
-
Berufsorientierung auf Augenhöhe
08.07.2026
-
Deel: "Wir können 24/7-Support anbieten"
08.07.2026