Jeder zweite Beschäftigte wurde schon sexuell belästigt
Wie verbreitet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist, hat die repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben, die diese Woche veröffentlicht wurde. Unter sexuelle Belästigung fallen dabei neben anzüglichen Bemerkungen und Handlungen wie das Zeigen von Nacktbildern auch ungewünschte Berührungen. Mit Kollegen, die sie gegen ihren Willen berühren, haben der Studie zufolge schon zwanzig Prozent der Frauen und zwölf Prozent der Männer Erfahrungen gemacht.
Dass diese Art der Belästigung aber nicht zwangsläufig zur Kündigung führt, hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Bei dem Fall vor dem BAG hatte ein männlicher Arbeitnehmer einer Kollegin anzügliche Komplimente gemacht und ihr an den Busen gegriffen.
"Setz dich auf meinen Schoß": Belästigung oder nicht?
Die nun vorliegende Studie zeigt auch, wie unterschiedlich Menschen sexuelle Belästigung wahrnehmen. So gaben etwa immerhin 13 Prozent der Männer gaben, aus ihrer Sicht seien Sprüche wie "Setz dich auf meinen Schoß" gar keine Belästigung. Bei den Frauen sahen das weniger, nämlich nur acht Prozent, so.
Zudem ergab die Studie auch einen entscheidenden Unterschied zwischen sexueller Belästigung bei Frauen und Männern: Während Männer meist von einem Täter der gleichen Hierarchiestufe belästigt würden, gebe es bei weiblichen Opfern meist ein Hierarchiegefälle zwischen Täter und Opfer, sagt Frank Faulbaum vom Sozialwissenschaftlichen Umfrageinstitut der Universität Duisburg.
Lösungsansatz: Verlängerung der Anzeigefrist
Die Ergebnisse der Befragung fließen ein in die Arbeit einer von der Antidiskriminierungsstelle berufenen Expertenkommission. Vorsitzende sind die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, und der ehemalige Berliner Bürgermeister, Klaus Wowereit.
Die Kommission soll bis Dezember Gesetzesänderungen und andere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung im Job vorschlagen. Dazu könnte laut Allmendinger eine Verlängerung der Zweimonatsfrist gehören, die bei der Anzeige derartiger Vorfälle gilt. Gerade Frauen, die sich in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis befinden, schrecken meist davor zurück, Belästigungen zu melden.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
657
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
549
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
417
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
280
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
235
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
220
-
Mitarbeiterfluktuation managen
2014
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
201
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
188
-
Warum Offboarding an Bedeutung gewinnt
162
-
In sechs Schritten zum Mobilitätskonzept
17.03.2026
-
Steuerfreier Sachbezug: Ein strategisches HR-Instrument
16.03.2026
-
Tipps für mehr Bewegung im Büro
12.03.20261
-
Worauf es bei Ausbildungsmarketing und Azubi-Recruiting ankommt
11.03.2026
-
Wie Skill-basiertes Recruiting gelingt
10.03.2026
-
Wie Führungskräfte den Wissenstransfer begleiten können
09.03.2026
-
In IT-Berufen stoßen Frauen immer noch an die "gläserne Decke"
09.03.2026
-
Wie sehr KI bei der Leistungsbewertung menschelt
06.03.2026
-
Understanding migration: Challenges and delay in the integration process
06.03.2026
-
Sechs Bausteine für ein ganzheitliches Verständnis von Leistung
06.03.2026