Bundesrat billigt Gesetz zur Arbeitsförderung

Am 6. Juli 2018 hat der Bundesrat der Verlängerung verschiedener befristeter Arbeitsfördermaßnahmen zugestimmt. Die Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes sollen unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Damit verlängert sich unter anderem die Assistierte Ausbildung um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge. Diese bietet der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter die Möglichkeit, leistungsschwächere junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen.

Weitere Sonderregelungen der Arbeitsförderung

Jeweils ein weiteres Jahr greifen die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk werden bis 31. März 2021 gelten. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte laufen noch bis zum 31. Juli 2021.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit

Darüber hinaus setzt das Gesetz die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Dadurch erweitert sich der Anwendungsbereich des BGG. Öffentliche Stellen des Bundes sind außerdem künftig verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites zu veröffentlichen. Eine neu einzurichtende Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes regelmäßig überprüfen.

Bundesrat