Arbeitsministerium zieht Reißleine bei geplanten Bestandsprüfungen
Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz ist ein neues Bestandsprüfungsverfahren geschaffen worden. Danach sollten eingehende Daten der Arbeitgeber zurückgewiesen werden, sofern deren Inhalte vom Bestand der Krankenkasse abweichen. Zusätzlich wurden auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, eingehende Meldungen künftig gegen ihren Bestand zu prüfen und ggf. zurückzuweisen. Aufgrund anhaltender Kritik hat das Arbeitsministerium kurz vorm Start eingelenkt und die Genehmigung der "Gemeinsamen Grundsätze für die Bestandsprüfungen" gestoppt.
Kritik an vollmaschinellen Bestandsprüfungen
Wie gesetzlich vorgesehen hat die Sozialversicherung die Ausgestaltung des neuen Verfahrens in den "Gemeinsamen Grundsätzen für die Bestandsprüfungen" näher beschrieben. Danach wären die Bestandsprüfungen stufenweise zum Einsatz gekommen; beginnend zum 1.7.2016 mit dem Meldeverfahren. Diese Gemeinsamen Grundsätze wurden dem Arbeitsministerium im November zur Genehmigung vorgelegt.
Ungeachtet der vorgelegten Grundsätze haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung das geplante Vorhaben kritisiert. Zudem haben auch Vertreter der Arbeitgeber und Softwareersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen erhebliche Bedenken geäußert, sofern die vollmaschinellen Bestandsprüfungen umgesetzt werden.
Bestandsprüfungen hätten Klärungsbedarf nicht ausgeschlossen
Das ursprüngliche Ziel, Meldungen ohne Einbindung einer "menschlichen Intelligenz" bei der Krankenkasse abzuweisen, wäre nicht erreicht worden. Arbeitgeber hätten zwangsläufig Kontakt zur Krankenkasse suchen müssen, um aufzuklären, warum ihre Meldung aus Sicht der Krankenkasse falsch ist. Gleiches gilt für die Bestandsprüfungen bei den Rentenversicherungsträgern. Die genutzten Abrechnungsprogramme hätten dabei wenig Unterstützung bieten können. Im Ergebnis wäre dauerhaft ein erheblicher Mehraufwand bei allen Beteiligten entstanden. Weiterer Kritikpunkt war, dass das Verfahren die Frage aufgeworfen hätte, wer letztendlich "Herr der richtigen Daten" ist.
Nicht hinnehmbar ist zudem, dass aufgrund eines (marginalen) Bestandsfehlers komplette AAG-Anträge und Beitragsnachweise abgewiesen würden. Verzögerte Bearbeitungen bei den AAG-Anträgen und Verwerfungen im Beitragseinzug (verspätete Zahlung von GSV-Beiträgen, Forderungen von Säumniszuschlägen) wären die möglichen Folgen.
Arbeitsministerium stoppt Umsetzung
Das Arbeitsministerium hat nach Würdigung der vorgebrachten Argumente die Genehmigung der vorgelegten Gemeinsamen Grundsätze für die Bestandsprüfungen gestoppt. Gemeinsam wolle man nach einer Lösung suchen, die allen Belangen gerecht wird. Das Ergebnis soll mit dem kommenden 6. SGB IV-Änderungsgesetz geregelt werden. Die neuen maschinellen Bestandsprüfungen werden daher nicht wie geplant und derzeit noch im Gesetz vorgesehen umgesetzt.
Hinweis: Mit dem OMS-Projekt (optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung) sollten Verbesserungen im Meldeverfahren geschaffen werden. Im Rahmen dieses Projektes wurde beanstandet, dass Krankenkassen im Einzelfall Meldungen ohne Kenntnis des Arbeitgebers verändern. Hier hatte man eine einvernehmliche Lösung gefunden: Ändert die Krankenkasse die Meldung, hat sie den Arbeitgeber zu informieren. Diese Lösung ist seinerzeit nicht aufgegriffen worden. Möglicherweise wird dieses Ergebnis nun doch umgesetzt.
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