Wöchentliche Ruhezeit: EuGH stärkt deutsche Praxis bei Lkw-Fahrern
Lastwagenfahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nach jahrelangem Rechtsstreit (Rechtssache C-102/16).
Wöchentliche Ruhezeit: Entscheidung des EuGH
Das Transportunternehmen Vaditrans hatte vor mehr als drei Jahren geklagt, weil in Belgien eine Geldbuße von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.
Auch in Deutschland wurde die EU-Verordnung schon seit längerem so ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Zudem sind bei Verstößen dafür seit Mai Bußgelder fällig.
EuGH: Ruhezeit auch außerhalb der Lkw-Kabine
Der EuGH stützt nun diese Praxis. Das Urteil zum belgischen Bußgeld fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich „offensichtlich“ ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern.
Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen – auch, weil sodann die Fahrer jegliche Form der Ruhezeit in der Fahrzeugkabine verbringen dürfte.
EU-Verordnung schreibt Pause von 45 Stunden vor
Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig.
Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind.
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