Lohnfortzahlung bei persönlicher Verhinderung - Wann § 616 BGB nicht gilt
§ 616 BGB ist eine Ergänzung zu den Regelungen des § 3 EFZG. § 616 BGB stellt eine allgemeine Regelung dar, welche von zahlreichen Sonderregelungen verdrängt wird.
So wird § 616 BGB z. B. ausgeschlossen von den Normen
- über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG),
- über die Entgeltfortzahlung an Feiertagen (§§ 1, 2 EFZG),
- über die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs (§§ 1, 11 BUrlG),
- über die Entgeltfortzahlung bei Freistellungen für die Tätigkeit als Betriebsrat (§ 37 BetrVG) bzw. als Personalrat (§ 46 BPersVG bzw. die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen),
- über die Entgeltfortzahlung bei ärztlichen Untersuchungen (§ 43 JArbSchG),
- über die Entgeltfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot für werdende Mütter (§ 11 MuSchG) sowie bei der Freistellung zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 16 MuSchG),
- über die Entgeltfortzahlung bei Freistellungen zum Berufsschulunterricht und zu Prüfungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG in Verbindung mit § 15 BBiG, §§ 9 Abs. 1 und 3, 10 JArbSchG),
- beim Einsatz als Helfer im Katastrophen- und im Zivilschutz (§ 9 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz bzw. § 21 Zivilschutzgesetz und des THW nach § 3 THW-HelfRG),
- beim Einsatz in den freiwilligen Feuerwehren nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften; teilweise erhält der Betroffene Ersatz des Verdienstausfalls vom Träger der Feuerwehr (z. B. § 15 Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg), teilweise hat der Arbeitgeber die Vergütung fortzuzahlen und erhält Ersatz vom Träger der Feuerwehr (vgl. BAG, Urteil v. 13.2.1996, 9 AZR 900/93[1]),
- über die Entgeltfortzahlung bei Freistellungen zur Fortbildung von angestellten Betriebsärzten und Beauftragten für Arbeitssicherheit (§ 2 Abs. 3 Satz 2, § 5 Abs. 3 Satz 2 ASiG).
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.195
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.46016
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.387
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
1.368
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.3426
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.0442
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.007
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
859
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8362
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
7911
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
01.06.2026
-
Rechtmäßige Kündigung eines Busfahrers nach Verkehrsunfall
01.06.2026
-
Welche Regelungen bei der Arbeit auf Abruf gelten
29.05.2026
-
Rauchen am Arbeitsplatz: Rechte, Regeln, Raucherpausen
28.05.2026
-
Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege steigen zum 1. Juli 2026
27.05.2026
-
Beschäftigte einer ausländischen Fluggesellschaft dürfen Betriebsrat gründen
26.05.2026
-
Was das Arbeitszeitgesetz zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit vorgibt
22.05.2026
-
Unwirksame Kündigung wegen vermeintlich fehlerhafter Arbeitszeiterfassung
21.05.2026
-
Arbeiten trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt?
20.05.20261
-
Keine Inflationsausgleichsprämie während Elternzeit
13.05.20264