Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistung durch Geschäftspartner
Es "wulfft" überall
Einem Bankangestellten wurde vorgeworfen, er habe sich private Bauleistungen (Erstellung einer Terasse und Beleuchtung) von einem Geschäftspartner bezahlen lassen. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber war die Folge.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass diese Vorwürfe den Tatsachen entsprachen.
Insoweit war auch die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Tantieme durfte behalten werden
Fraglich war aber, ob der Arbeitnehmer trotz Kündigung ein Recht auf die erworbene Tantieme hatte.
Den Anspruch auf Vergütung hatte der Arbeitnehmer mit der fristlosen Kündigung verloren. Hingegen konnte er bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bis dahin erbrachten Arbeitsleistung noch die Tantieme verlangen. Eine Vertragsklausel, wonach eine durch Arbeitsleistung verdiente Tantieme vollständig entfällt, wenn der Arbeitsnehmer unterjährig ausscheidet, hielten die Richter allgemein als unwirksam (LAG Düsseldorf, 6 Sa1081/11 vom 3.2.2012).
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