Nachdem zwei katholische Kliniken die Behandlung von Vergewaltigungsopfern  verweigerten, kritisierte der Präsident des BPM, Joachim Sauer, den kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht. Wir zeigen, wie sich diese besondere Stellung in der Praxis auswirkt.

"Der kirchliche Sonderstatus im Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß", sagte der Präsident des Bundesverbands der Personalmanager (BPM), Joachim Sauer, und fordert eine Umstrukturierung des kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht. Die noch aus der Weimarer Reichsverfassung stammenden Artikel zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stünden in Widerspruch zu den Vorstellungen von einem modernen Personalmanagement.

Loyalität, Streik, Mitbestimmung: Das ist anders bei Kirchen

Bleibt die Frage, in welchen Bereichen sich das Arbeitsrecht bei Kirchen oder kirchlichen Einrichtungen signifikant abweicht. Henning Horst, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Arbeitsrecht Reckler & Horst, erklärt in unserer Bilderserie, wie sich die verfassungsrechtlich geschützte Sonderstellung der Kirchen etwa bei Loyalitätspflichten, im Arbeitskampf oder für die Mitarbeitervertretung auswirkt.

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