Dienstfahrt mit Privatauto - Wer haftet bei Unfällen?
Passiert auf einer Dienstfahrt ein Unfall und der Privat-Pkw des Arbeitnehmers wird beschädigt, so trägt der Arbeitgeber unter gewissen Umständen die Kosten.
Den Arbeitnehmer darf kein Verschulden treffen.
- Der Schaden ist in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit passiert, es muss also ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflicht passiert.
- Die Nutzung des Privat-Pkws erfolgte mit Billigung des Arbeitgebers.
- Es wurde keine extra Vergütung für die Nutzung gezahlt.
Keine Haftung trifft den Arbeitgeber, wenn sich durch die Pkw-Nutzung lediglich das sogenannte allgemeine Lebensrisiko des Arbeitnehmers verwirklicht hat. Das sind z. B. das Einparken auf dem Firmengelände oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir im HR-NewsService - Ausgabe September 2012 (dort Seite 7) zusammengestellt.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
2.8465
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.436
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.608
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.018
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
1.014
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
9662
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
802
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
705
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
696
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
689
-
Ablauf der Betriebsratswahl: Wahlausschreiben und Vorschlagslisten
14.01.2026
-
Wählerliste für die Betriebsratswahl
14.01.2026
-
Erste Schritte: Betriebsratswahl vorbereiten, Wahlvorstand bestellen
14.01.2026
-
Wahlanfechtung und Wahlnichtigkeit: (Schwere) Fehler bei der Betriebsratswahl
14.01.2026
-
Verhältniswahl, Mehrheitswahl und Wahlbeeinflussung
14.01.2026
-
Die ersten Schritte nach der Betriebsratswahl
14.01.2026
-
Arbeiten ohne Strom: Worauf es arbeitsrechtlich ankommt
12.01.2026
-
Wegen Eis und Schnee zu spät zur Arbeit
09.01.2026
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
08.01.2026
-
Denn eins ist sicher: Die Rente
07.01.2026