Dienstfahrt mit Privatauto - Wer haftet bei Unfällen?
Passiert auf einer Dienstfahrt ein Unfall und der Privat-Pkw des Arbeitnehmers wird beschädigt, so trägt der Arbeitgeber unter gewissen Umständen die Kosten.
Den Arbeitnehmer darf kein Verschulden treffen.
- Der Schaden ist in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit passiert, es muss also ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflicht passiert.
- Die Nutzung des Privat-Pkws erfolgte mit Billigung des Arbeitgebers.
- Es wurde keine extra Vergütung für die Nutzung gezahlt.
Keine Haftung trifft den Arbeitgeber, wenn sich durch die Pkw-Nutzung lediglich das sogenannte allgemeine Lebensrisiko des Arbeitnehmers verwirklicht hat. Das sind z. B. das Einparken auf dem Firmengelände oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir im HR-NewsService - Ausgabe September 2012 (dort Seite 7) zusammengestellt.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.4416
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
3.135
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.474
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.9502
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.290
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
1.226
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.219
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.191
-
Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
1.078
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.07316
-
AGG-Hopper scheitert mit rechtsmissbräuchlicher Diskriminierungsklage
09.03.2026
-
Steuertipps für Nebentätigkeiten und Minijobs
06.03.2026
-
Sozialversicherung: Beurteilung von Nebentätigkeiten
06.03.2026
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
06.03.2026
-
Minijob als Nebentätigkeit: Lohnen sich Rentenversicherungsbeiträge?
06.03.2026
-
Enttäuschte Hoffnung beim Bürokratieabbau
05.03.2026
-
Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit nutzen
02.03.2026
-
Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz
26.02.2026
-
Wenn Heuschnupfen zur Arbeitsunfähigkeit führt
26.02.2026
-
Streik im Nahverkehr ist kein Freibrief für Verspätungen am Arbeitsplatz
25.02.2026