Dienstfahrt mit Privatauto - Wer haftet bei Unfällen?
Passiert auf einer Dienstfahrt ein Unfall und der Privat-Pkw des Arbeitnehmers wird beschädigt, so trägt der Arbeitgeber unter gewissen Umständen die Kosten.
Den Arbeitnehmer darf kein Verschulden treffen.
- Der Schaden ist in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit passiert, es muss also ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflicht passiert.
- Die Nutzung des Privat-Pkws erfolgte mit Billigung des Arbeitgebers.
- Es wurde keine extra Vergütung für die Nutzung gezahlt.
Keine Haftung trifft den Arbeitgeber, wenn sich durch die Pkw-Nutzung lediglich das sogenannte allgemeine Lebensrisiko des Arbeitnehmers verwirklicht hat. Das sind z. B. das Einparken auf dem Firmengelände oder ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir im HR-NewsService - Ausgabe September 2012 (dort Seite 7) zusammengestellt.
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