Befristet beschäftigte Betriebsräte nicht benachteiligt
Mit einer Klage verlangten zwei Betriebsratsmitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Unternehmen stellt jeweils für das Weihnachtsgeschäft mehrere hundert Arbeitnehmer befristet ein. Ein Teil dieser Mitarbeiter wurden – abhängig von Arbeitsbedarf und Beurteilung – zum Jahresende in weitere befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen.
Führt Betriebsratsamt zu weiterer Befristung?
Den beiden Betriebsräten hatte Amazon dagegen nur eine auf einen Monat befristete Beschäftigung angeboten. Der Grund dafür – zumindest nach Ansicht der klagenden Mitarbeiter: das Betriebsratsamt, das sie ausübten.
Die Klagen blieben jedoch – ebenso wie vor dem Arbeitsgericht auch – vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos. Zwar könne ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen, entschied das LAG, wenn diese nur wegen einer Betriebsratstätigkeit verweigert werde. Dies stellte nämlich eine verbotene Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts dar (§ 78 Betriebsverfassungsgesetz).
LAG: keine Benachteiligung der Betriebsräte
Letztlich konnten die Betriebsräte im konkreten Fall jedoch keinen Zusammenhang zwischen Entlassung und deren Betriebsratstätigkeit konkret vortragen oder nachweisen. Zumal, argumentierten die Richter, weiterhin ein Betriebsrat bei Amazon bestehe, die Auswahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer nach einem formalen Verfahren erfolgt sei und auch andere Betriebsratsmitglieder weiterhin im Unternehmen beschäftigt wurden.
Es fehlte also die konkrete Darlegung einer entsprechenden Benachteiligung. Allein die Vermutung, die Mitarbeiter seien wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden, genüge nicht, entschied das LAG.
Hinweis: LAG Berlin-Brandenburg, Az. 23 Sa 1445/15 und Az. 23 Sa 1446/15
-
Kündigung wegen Aufhängens einer "Stolzmonat-Flagge"
1.416
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.280
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.21316
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.0876
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.063
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
7372
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
661
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
622
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
6202
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6172
-
Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Führerscheinentzugs
09.09.2026
-
BAG beschränkt Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei Annahmeverzugslohn
07.09.2026
-
Voraussetzungen für Kündigungen auf Verlangen Dritter
03.09.2026
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
02.09.20262
-
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft: Was Arbeitgeber beachten müssen
31.08.20263
-
Kündigung unwirksam – Einwurfeinschreiben per Scan reicht nicht
27.08.2026
-
Muss bei einer Abmahnung der Betriebsrat informiert werden?
26.08.2026
-
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer: SBV-Anhörung braucht mehr als einen Stempel
24.08.2026
-
Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand
19.08.2026
-
Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung
18.08.2026