Die Tarifrente soll kommen – aber Kompromisse sind möglich
Schon im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung der Stärkung der Betriebsrente als wichtige, zweite Säule der Altersvorsorge verschrieben. In Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Diskussionsentwürfe für ein „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vorgelegt: Kernidee der sogenannten Tarifrente ist eine Verpflichtung im Tarifvertrag, nach der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften für die jeweilige Branche einen Versorgungsträger gründen. Diese „gemeinsame Einrichtung“ soll entweder als Pensionskasse oder -fonds ausgestaltet sein und den Beschäftigten eine Beitragszusage mit Mindestleistung bieten.
Zur fachlichen Diskussion über diese Reformpläne hatten sich Ende Januar auf Einladung der Fachhochschule Schmalkalden und der freien Universität Berlin die bAV-Stakeholder und Interessenvertreter getroffen. Ziel war es, im Forum einer Hochschule Argumente über den richtigen Weg zur Stärkung der bAV, insbesondere in KMU, auszutauschen.
Reformgesetz soll noch 2016 kommen
Noch dieses Jahr, so die Aussage von Hans-Ludwig Flecken, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, will das BMAS ein Reformgesetz verabschieden. Doch wäre, so Flecken, das BMAS bei der Umsetzung der Tarifrente durchaus zu Kompromissen im Rahmen eines Gesamtpakts zur Stärkung der bAV bereit. Als mögliche Maßnahmen wurden dabei insbesondere die Abschaffung der sozialversicherungsrechtlichen Doppelverbeitragung, die Erhöhung des steuerlichen Förderungsrahmens gemäß § 3 Nr. 63 EStG und die stärkere Konzentration auf Fördermaßnahmen für Geringverdiener in Aussicht gestellt.
Gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien werden kritisch gesehen
Professor Mathias Ulbrich, Hochschule Schmalkalden, der gemeinsam mit seinem Kollegen Christian Armbrüster von der FU Berlin zur Veranstaltung geladen hatte, betrachtet den offenen Dialog über die anstehenden Reformschritte in der bAV als gelungen: „Die Vorträge und Diskussionsbeiträge haben – neben dem gemeinsamen Willen, die bAV zu stärken – die unterschiedlichen Ansichten insbesondere zu der Frage erkennen lassen, ob eine stärkere tarifliche Anbindung unter Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der richtige Weg zur Stärkung der bAV in KMU ist. Insoweit wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die bessere Nutzung bestehender Möglichkeiten, ergänzt durch weitere Maßnahmen (beispielsweise Reduktion der Komplexität), eine Alternative sein könnten.“
Das Personalmagazin war bei der Diskussionsrunde vor Ort - das Kurzvideo finden Sie hier: Personalmagazin vor Ort
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
4.7965
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
4.277
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
3.142
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.8682
-
Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: Wie kalt darf es sein?
1.709
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.682
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.496
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.493
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.33316
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.304
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
11.12.2025
-
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel für HR
11.12.2025
-
Reformen für die Mitbestimmung
09.12.2025
-
Weniger Bonus wegen Elternzeit
08.12.2025
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2025
-
Festgelegte Hin- und Rückfahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
04.12.2025
-
Was Arbeitgeber bei Mitarbeiterfotos beachten müssen
03.12.2025
-
Tarifliche Regelung zu Mehrarbeitszuschlägen diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
01.12.2025
-
Paketboten-Schutz-Gesetz gilt dauerhaft
28.11.2025
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2026
26.11.20257