Die Tarifrente soll kommen – aber Kompromisse sind möglich
Schon im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung der Stärkung der Betriebsrente als wichtige, zweite Säule der Altersvorsorge verschrieben. In Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Diskussionsentwürfe für ein „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vorgelegt: Kernidee der sogenannten Tarifrente ist eine Verpflichtung im Tarifvertrag, nach der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften für die jeweilige Branche einen Versorgungsträger gründen. Diese „gemeinsame Einrichtung“ soll entweder als Pensionskasse oder -fonds ausgestaltet sein und den Beschäftigten eine Beitragszusage mit Mindestleistung bieten.
Zur fachlichen Diskussion über diese Reformpläne hatten sich Ende Januar auf Einladung der Fachhochschule Schmalkalden und der freien Universität Berlin die bAV-Stakeholder und Interessenvertreter getroffen. Ziel war es, im Forum einer Hochschule Argumente über den richtigen Weg zur Stärkung der bAV, insbesondere in KMU, auszutauschen.
Reformgesetz soll noch 2016 kommen
Noch dieses Jahr, so die Aussage von Hans-Ludwig Flecken, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, will das BMAS ein Reformgesetz verabschieden. Doch wäre, so Flecken, das BMAS bei der Umsetzung der Tarifrente durchaus zu Kompromissen im Rahmen eines Gesamtpakts zur Stärkung der bAV bereit. Als mögliche Maßnahmen wurden dabei insbesondere die Abschaffung der sozialversicherungsrechtlichen Doppelverbeitragung, die Erhöhung des steuerlichen Förderungsrahmens gemäß § 3 Nr. 63 EStG und die stärkere Konzentration auf Fördermaßnahmen für Geringverdiener in Aussicht gestellt.
Gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien werden kritisch gesehen
Professor Mathias Ulbrich, Hochschule Schmalkalden, der gemeinsam mit seinem Kollegen Christian Armbrüster von der FU Berlin zur Veranstaltung geladen hatte, betrachtet den offenen Dialog über die anstehenden Reformschritte in der bAV als gelungen: „Die Vorträge und Diskussionsbeiträge haben – neben dem gemeinsamen Willen, die bAV zu stärken – die unterschiedlichen Ansichten insbesondere zu der Frage erkennen lassen, ob eine stärkere tarifliche Anbindung unter Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der richtige Weg zur Stärkung der bAV in KMU ist. Insoweit wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die bessere Nutzung bestehender Möglichkeiten, ergänzt durch weitere Maßnahmen (beispielsweise Reduktion der Komplexität), eine Alternative sein könnten.“
Das Personalmagazin war bei der Diskussionsrunde vor Ort - das Kurzvideo finden Sie hier: Personalmagazin vor Ort
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.975
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.67616
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.357
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1986
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9671
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
912
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
876
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8732
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
852
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7932
-
Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt
10.07.20262
-
Fehler bei der Massenentlassungsanzeige bleiben ohne Folgen
08.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf
07.07.2026
-
Sozialversicherung: Kurzfristige Beschäftigung ist attraktiv für Arbeitgeber und Ferienjobber
03.07.2026
-
Lohnsteuer: Ferienjobs für Schüler und Studenten bleiben meist von der Steuer verschont
03.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobbern
03.07.2026
-
Entschädigungsanspruch bei unzulässiger Benachteiligung
02.07.2026
-
Keine Entschädigung für AGG-Hopper
01.07.2026
-
Kündigungsschutz vor Beginn jedes Elternzeitabschnitts
29.06.2026
-
Was Arbeitgeber zum Aussehen am Arbeitsplatz vorgeben dürfen
26.06.2026