Nahles kündigt Gesetzentwurf für Rentenreform an
Längst war der nächste Schritt erwartet worden, nun scheinen sich Arbeits- und Finanzministerium jedoch über eine Reform der Betriebsrente geeinigt zu haben. Nach einem Treffen von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble mit Arbeitgebern und Gewerkschaften am 27. September hat Nahles einen Gesetzesvorschlag für die nächsten beiden Wochen angekündigt.
Gesetzentwurf zur bAV-Reform: Beitragszusage statt Renditegarantie
Kernpunkt des Entwurfs soll der Verzicht auf Rentengarantien sein. Unternehmen sollen Betriebsrenten demnach künftig nicht mehr in einer bestimmten Höhe garantieren müssen. Stattdessen soll eine reine Beitragszusage reichen, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einigen.
Weiter will die Regierung den Förderrahmen für steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge zur Betriebsrente anheben, von derzeit vier Prozent auf sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung.
Nahles will bAV von Geringverdienern bezuschussen
Die bessere Absicherung im Alter gerade von Geringverdienern, die momentan kaum eine bAV abschließen, ist ein weiteres Anliegen der Reformüberlegungen. Nach einem Bericht der dpa wurde hierzu beim Spitzentreffen zwischen Nahles und Schäuble vereinbart, dass Betriebsrenten von Geringverdienern künftig steuerlich bezuschusst werden. Bis zu einer Grenze von 480 Euro Beitrag im Jahr sollen Arbeitgeber demnach 30 Prozent über die Lohnsteuer zurückbekommen können. Auch soll vereinbart werden, Betriebsrenten von Geringverdienern künftig nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen.
Die bisher stark kritisierte Beitragszahlung zur Sozialversicherung bei der bAV-Auszahlung soll ebenfalls gemindert werden: Wer die Riester-Rente und eine bAV kombiniert, soll künftig von der sogenannten Doppelverbeitragung verschont bleiben, berichtet dpa.
Opting-Out-Modell noch unklar
Bei dem Treffen sind jedoch jene Ideen nicht zur Sprache gekommen, die die Verbindlichkeit zum Abschluss einer bAV stärken. Diskutiert wurde bisher ein Opting-Out-Modell, nachdem Arbeitgeber verbindlich eine bAV im Sinne des Sozialpartnermodells anbieten müssen und Arbeitnehmer lediglich widersprechen können. Wie es in diesem Bereich weitergeht lässt sich daher erst bei Vorlage des konkreten Gesetzentwurfs sicher einschätzen.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.975
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.67616
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.357
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1986
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9671
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
912
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
876
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8732
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
852
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
7932
-
Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt
10.07.20262
-
Fehler bei der Massenentlassungsanzeige bleiben ohne Folgen
08.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf
07.07.2026
-
Sozialversicherung: Kurzfristige Beschäftigung ist attraktiv für Arbeitgeber und Ferienjobber
03.07.2026
-
Lohnsteuer: Ferienjobs für Schüler und Studenten bleiben meist von der Steuer verschont
03.07.2026
-
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Ferienjobbern
03.07.2026
-
Entschädigungsanspruch bei unzulässiger Benachteiligung
02.07.2026
-
Keine Entschädigung für AGG-Hopper
01.07.2026
-
Kündigungsschutz vor Beginn jedes Elternzeitabschnitts
29.06.2026
-
Was Arbeitgeber zum Aussehen am Arbeitsplatz vorgeben dürfen
26.06.2026