bAV: Kritik an Eckpunkten der Rentenreform

Der zunächst für Mitte Oktober angekündigte Entwurf der Rentenreform ist auf November verschoben worden. Doch jetzt schon wird Kritik an seinen Kernpunkten laut: Die Beschränkung auf eine reine Beitragszusage könnte zu weit gehen, das steuerlichen Entgegenkommen dagegen zu gering sein.

Ein Jahr vor der Bundestagswahl werden erste Konturen der geplanten Rentenreform sichtbar. Kernstücke sind Verbesserungen beim steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und Zuschüsse für Geringverdiener sowie das neue „Sozialpartnermodell Betriebsrente“. Über die Details herrscht zwar noch keine Klarheit, dennoch kristallisieren sich bereits einige Eckpunkte heraus. So könnten die Arbeitgeber künftig aus der Haftung für die Betriebsrenten entlassen werden, sie müssten dann nicht mehr für die Höhe der Leistungen, sondern nur noch für die Beiträge garantieren.

Kritik an reiner Beitragszusage in der bAV: Fürsorgegedanke fehlt

Allzu hohe Erwartungen sollten daran jedoch nicht geknüpft werden: „Wenn die reine Beitragszusage tatsächlich kommen sollte, dann sehr wahrscheinlich nur mit tariflicher Bindung und nicht im Rahmen von Betriebsvereinbarungen. Der Fürsorgegedanke in der betrieblichen Vorsorge wird nicht einfach beiseitegeschoben werden.“ sagte Dr. Richard Herrmann vor mehr als 200 Gästen auf dem 27. Heubeck Kolloquium Ende September in Köln. Der Vorstand der Heubeck AG stellte zudem in Frage, ob die reine Beitragszusage tatsächlich den erhofften Durchbruch bringt. Schließlich sehe die  Beitragszusage mit Mindestleistung bereits heute eine weitgehende Enthaftung der Arbeitgeber vor. „Viel wichtiger wäre es, den steuerlichen Rahmen angemessen zu vergrößern. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge dazu, reichen bei weitem nicht aus.“

Steuerlicher Förderrahmen der Rentenreform in der bAV reicht nicht aus   

So soll der steuerliche Förderrahmen von derzeit vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze auf 6,5 Prozent erhöht werden (sozialversicherungsfrei sollen weiterhin nur vier Prozent sein). Dafür sollen die bislang zusätzlich gewährten 1.800 Euro jedoch entfallen. „Eine Dotierung auf mindestens zweimal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze wäre allein deshalb erforderlich, um die zinsbedingten Einbußen bei den Betriebsrenten durch höhere Beitragsleistungen zu kompensieren und die wechselseitige Blockade der Entgeltumwandlung und der arbeitgeberfinanzierten bAV zu beseitigen.“ forderte Herrmann. Der Vorschlag der Gewerkschaften, für tarifvertragliche Regelungen noch einmal zwei Prozent steuerfrei zu gewähren, sei dagegen eine rechtlich fragwürdige Bevorzugung tariflicher Modelle.

Kater: Kein Ende des Tiefzinses in Sicht

Dr. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DeKa Bank, dämpfte bei derselben Veranstaltung die Erwartungen der Zuhörer an ein baldiges Ende des Zinstiefs. „Die Notenbanken tun alles dafür, um die Inflationserwartungen aufrecht zu halten. Eine deflationäre Entwicklung soll um jeden Preis verhindert werden. Die Phase real negativer Zinsen wird noch eine ganze Weile andauern.“ so Kater.

Schlagworte zum Thema:  bAV (Betriebliche Altersversorgung)