Nordrhein-Westfalen gewährt den Kommunen mehr Freiheit bei Ausschreibungen und hebt daher ab 2026 die Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren für Bauprojekte, Lieferungen und Dienstleistungen auf, was von der Wirtschaft überwiegend positiv bewertet wird. Die geplanten Reformen der Bundesregierung zum Vergaberecht stoßen dagegen auf heftigen Widerstand der mittelständischen Bauwirtschaft und des Handwerks.