Bundesrat beschließt Krankenhaustransformationsfonds

Der Bundesrat hat grünes Licht für die nächste Phase der umstrittenen Krankenhausreform gegeben, indem er der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds zustimmte. Die Umstrukturierung der Krankenhäuser wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro gefördert.

Für die geplante Neuordnung des Kliniknetzes in Deutschland kann bald eine milliardenschwere Förderung anlaufen. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums am vergangenen Freitag mit einigen Änderungen zu, die den Rahmen für einen Transformationsfonds festlegt. Über diesen Fonds sollen Krankenhäuser bei Umstrukturierungen finanziell unterstützt werden. Die darin enthaltenen Fördermittel belaufen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren auf bis zu 50 Milliarden Euro und werden zur Hälfte von den Ländern, zur Hälfte aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht. 

Lauterbach: Qualität der Versorgung wird verbessert

Der Transformationsfonds ist Teil einer bereits beschlossenen Krankenhausreform von Minister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Der SPD-Politiker sagte, der Fonds helfe den Ländern, in moderne Klinikstrukturen zu investieren. "Um Patientinnen und Patienten flächendeckend besser zu versorgen, werden Krankenhäuser zusammengelegt, Behandlungszentren aufgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und ambulanter Medizin verbessert." Der Fonds werde auch Investitionen für den Erhalt notwendiger Krankenhäuser im ländlichen Raum zielgerichtet steuern - so Lauterbach.

Ziele der Förderung

Förderfähig sollen eine Reihe von Vorhaben sein, die auf eine Konzentration der Kapazitäten und mehr Spezialisierung zielen. Die Neuordnung soll schrittweise bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte kleiner werden. Zudem sollen beispielsweise Nachhaltigkeitsaspekte bei der Förderung stärker berücksichtigt werden. Nicht verbrauchte Fördermittel sollen nicht zurückgefordert werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Vorhabens erneut zur Verbesserung der Versorgung in das Krankenhaus investiert wurden.

Finanzielle Entlastung der Kliniken

Ziel der Reform ist, den Finanzdruck auf die Kliniken zu vermindern. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert und ein Großteil allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote gezahlt werden. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben, etwa bei Personal oder Behandlungserfahrung, durchsetzen.

Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds

Das Geld für den Fonds soll aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und - entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen - auch von den privaten Krankenversicherungen kommen. Der Bundesrat forderte, dass der Bund direkt einen Anteil von 40 Prozent aus dem Haushalt zu dem Fonds beisteuern solle. In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder das zügige Inkrafttreten der Verordnung, um Umstrukturierungen durch Investitionen fördern zu können. Eine Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes sei jedoch nicht sachgerecht - er müsse vielmehr den größten Anteil leisten. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen.

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dpa/ bundesrat.de vom 21.03.2025

Schlagworte zum Thema:  Krankenhaus, Bundesrat